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Ausgabe 06/2013: »Klarheit bei der Umsatzsteuer: Ihr Anrecht auf den Vorsteuerabzug«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

kaum, dass man eine vielversprechende Immobilie erworben hat, muss man sich gleich mit den steuerlichen Regelungen rumschlagen. Dabei kommt es schnell zu strittigen Punkten zwischen Unternehmen und Finanzamt. So geschehen vor einiger Zeit in Bulgarien: Der Zwist aus Klage und Widerklage landete schließlich sogar beim europäischen Gerichtshof und das Urteil hatte damit auch Auswirkungen auf Deutschland.

Die Parteien stritten um die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs. Der Käufer hatte eine Wohnung erworben, die er aber nicht sofort gewerblich nutzte; sie stand einige Zeit leer. Das bulgarische Finanzamt verweigerte deshalb den Vorsteuerabzug. Zu Unrecht! Auch wenn eine erstandene Immobilie erst zu einem späteren Zeitpunkt gewerblich genutzt wird, hat der Käufer dennoch ein Anrecht auf den Vorsteuerabzug (EuGH, AZ C-153/11).

Damit Sie nicht die beschwerlichen juristischen Instanzen durchlaufen müssen, ist Klarheit bei der Umsatzsteuer gefragt. Die können Sie sich im aktuellen Praxis-Seminar verschaffen:

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Umsatzsteuer in der Immobilienwirtschaft
Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei Erwerb, Bebauung, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien und Grundstücken
  • Erwerb/Bebauung: Wann ist ein Vorsteuerabzug möglich?
  • Art der Vermietung: Umsatzsteuerpflichtig oder frei?
  • Wie verfahre ich mit der Umsatzsteuer in der Nebenkostenabrechnung?
Hier finden Sie Antworten »


Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion

Inhalte dieser Ausgabe

Miete aktuell

Ermittlung des Vorsteueraufteilungsschlüssels, § 15 Abs. 4 UStG

— Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
Die Aufteilung der Vorsteuern aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines gemischt genutzten Gebäudes richtet sich Union nach Art. 17 Abs. 5 (6. EG-RL). Der EuGH hat mit Urteil vom 8.11.2012 festgestellt, dass die Aufteilung nach dem Flächenmaßstab nach § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG zwar zulässig ist, jedoch eine andere Aufteilungsmethode durch aus der 6. EG Richtlinie entsprechen kann. Voraussetzung ist, dass die angewendete Methode eine genaue Ermittlung des Vorsteuerschlüssels gewährleistet. Damit kann in begründeten Fällen ein umsatzbasierter Aufteilungsmaßstab angewendet werden. ... zum Artikel

Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel ist Mietmangel

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesgerichtshof
Die Verletzung der in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Konkurrenzschutzklausel durch den Vermieter stellt einen Mangel der Mietsache gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der zur Minderung der Miete führen kann. ... zum Artikel
Leitungsverlegung auf dem eigenen Grundstück: Welche Rechte habe ich?
Seminar-Tipp: Leitungsrechte von Versorgungsunternehmen »

Mietrecht kurios

Beischlaf auf Balkon oder Terrasse

— Benjamin Thomas. Quelle: HGV-aktuell-Redaktion
„Aufmerksame“ Nachbarn hatten eine Mieterin bei sexuellen Handlungen auf ihrer Terrasse beobachtet. Dieses Verhalten fanden sie mehr als unangebracht, zumal sich in der Nähe ein Kinderspielplatz befand. ... zum Artikel

Betriebskosten

Vermieter kann bei Abrechnung unter Vorbehalt Betriebskosten nachfordern

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft
Gerade in Zeiten steigender Energiekosten droht eine oftmals unangenehme Überraschung, wenn der Vermieter die Nebenkosten zur Miete abrechnet. Damit der Mieter nicht Jahre später mit Nachzahlungen konfrontiert wird, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums die Abrechnung vorzulegen. Wird diese Frist versäumt, bleibt der Vermieter auf einer etwaigen Nachzahlung sitzen. Ein Guthaben des Mieters im Falle, dass seine Vorauszahlungen die tatsächlich entstandenen Nebenkosten übersteigen, unterliegt allerdings nicht dieser Beschränkung. ... zum Artikel

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Betriebskosten von Wohn- und Gewerberaum
Die häufigsten Abrechnungsfehler und was Sie dagegen tun können
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  "Ich fand es sehr gut, wie die Themen behandelt wurden. Es war einfach zu verstehen."
Teilnehmerin Katharina Piepho, Wohnungsgenossenschaft Gartenheim e.G.

WEG aktuell

Kosten für Balkon-Instandsetzung

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesgerichtshof
Notwendige Sanierungskosten für Balkone einer WEG sollten auf alle Eigentümer zu gleichen Teilen übertragen werden. Doch nicht alle besaßen auch einen Balkon. Der Bundesgerichtshof musste den entsprechenden Abschnitt der Teilungserklärung verbindlich auslegen. ... zum Artikel

Keine Mülltonne auf der Straße

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ARAG
Immobilieneigentümer haben keinen Anspruch darauf, ihre Mülltonnen dauerhaft auf die Straße zu stellen. In einem konkreten Fall klagten die Eigentümer eines Wohnhauses. ... zum Artikel

Zivilprozessordnung für die Praxis

— Hanno Musielack. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH
Beitritt beklagter Wohnungseigentümer auf Seiten des klagenden Eigentümers? ... zum Artikel
Leitungsverlegung auf dem eigenen Grundstück: Welche Rechte habe ich?
Seminar-Tipp: Leitungsrechte von Versorgungsunternehmen »

Grund und Vermögen

Kein Ansturm ausländischer Investoren

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Die Angst, dass ausländische Investoren Deutschlands Immobilienmarkt fest im Griff haben, ist unbegründet. Das belegt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln. ... zum Artikel

Wussten Sie schon?

Ärger im Treppenhaus: Jeder Zehnte regt sich über Uringeruch im Hausflur auf

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immowelt AG
In jedem zehnten Treppenhaus stinkt es nach Urin / Vor allem penetrante Gerüche gehen den Deutschen auf die Nerven, das zeigt eine repräsentative Studie von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale / Offene Haustüren und Stolperfallen liefern ebenfalls jede Menge Konfliktstoff in deutschen Treppenhäusern ... zum Artikel

Spruch der Woche

Scharfe Zeichnungen

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: HGV aktuell
Leitungsverlegung auf dem eigenen Grundstück: Welche Rechte habe ich?
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