Ausgabe 20/2013: »Fahrlässiges Business-Englisch: Wenn der Chef den Prokuristen verunglimpft«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
obwohl angeblich die meisten Menschen davon genervt sind, haben Anglizismen einen steigenden Anteil am Sprachgebrauch der Deutschen. Dabei sollte aber immer Vorsicht walten, denn Fehltritte lassen sich in einer Fremdsprache natürlich schneller begehen. Ansonsten erntet man eventuell verstörte Blicke von englischen Muttersprachlern.
So kann es passieren, dass der amerikanische Geschäftspartner äußerst irritiert schaut, als der Chef ihm den Kollegen der Buchhaltung als "procurer" vorstellt. Denn das bedeutet im Englischen nicht "Prokurist" sondern "Zuhälter".
Die Moral von der Geschichte: Man sollte immer wissen, wovon man redet. Das gilt gerade für den Prokuristen selbst, dann die mit Prokura verbundenen Rechte und Pflichten bedeuten auch eine große Verantwortung. Um seine Limits zu kennen und No-Gos zu vermeiden, ist praxisnahes Expertenwissen eine solide Grundlage:
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Der Prokurist
Stellung, Rechte und Pflichten Die Position der/des Prokuristen/-in ist mit besonderen Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken verbunden, die man genau kennen sollte, um sich rechtlich stets auf festem Boden zu bewegen. |
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