Eintägiges Praxis-Seminar
Teilnahmegebühr: 520,- EUR zzgl. MwSt.
Dauer: von 9:00 bis ca. 17:00 Uhr
Seminarkürzel: BAK
4,7 von 5 Sternen
basierend auf 136 Kundenbewertungen
Die wichtigsten Regelungen des Kündigungsrechts, die jeder Ausbilder kennen sollte
Die außerordentliche Kündigung von Auszubildenden
Kündigungsschutz besonderer Personengruppen in der Berufsausbildung
Der Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung? - Auf diese Fallstricke müssen Sie achten!
Pflichten bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
Ob unterlassener Berufsschulbesuch, häufige Unpünktlichkeit, ständige Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Arbeitsverweigerung, massenhafte Piercings und Tattoos, Beleidigungen oder schwerere Straftaten: Die Liste von Umständen, die den Ausbildungsbetrieb über eine Kündigung des Ausbildungsverhältnisses nachdenken lassen, ist lang. Aber die von Gesetz und Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen für Kündigungen sind zahlreich und kompliziert. Denn Auszubildende genießen im deutschen Arbeitsrecht einen besonderen Kündigungsschutz. Aus diesem Grunde ist bei der Abmahnung und Kündigung von Ausbildungsverhältnissen eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten, damit diese Maßnahmen zum gewünschten Erfolg führen.
Gefahren drohen immer dann, wenn Abmahnungen oder Kündigungen wegen formeller oder inhaltlicher Mängel unwirksam sind und deshalb ihr Ziel verfehlen. Wird in einer Abmahnung etwa die genaue Beschreibung des vertragswidrigen Verhaltens nicht hinreichend präzise vorgenommen, entfaltet diese Abmahnung keine Wirkung. Eine Kündigung, die sich auf eine solche Abmahnung stützt, ist dann unwirksam. Schadenersatzansprüche des Auszubildenden oder teure arbeitsgerichtliche Prozesse sind damit vorprogrammiert. Ein unschöner Nebeneffekt ist dabei vielfach auch der Ansehensverlust der Personal- oder Ausbildungsleitung auf Seiten der verbleibenden Auszubildenden.
Um diesen Risiken vorzubeugen, benötigen Sie zum einen juristische Fachkenntnisse, zum anderen kommt es darauf an, diese im konkreten Einzelfall richtig und wirksam anwenden zu können und dabei auch Alternativen zur Kündigung treffsicher zu beherrschen. Unser Seminar vermittelt Ihnen dieses Know-how auf anschauliche Weise. Der Diskussion von Fallbeispielen aus dem Teilnehmerkreis wird genügend Raum gegeben, damit keine Fragen offen bleiben. Umfangreiche Arbeitsunterlagen mit zahlreichen Checklisten werden es Ihnen ermöglichen, die gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar auf die betriebliche Praxis zu übertragen und erfolgreich anzuwenden. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Zielsetzungen durch den rechtssicheren Umgang mit Abmahnungen und Kündigungen komfortabler erreichen können.
Das Seminar wendet sich an Personalreferenten, Mitarbeiter der Personalabteilung und Ausbildungsverantwortliche, die sich grundlegend über die Regeln zur Beendigung von Ausbildungsverhältnissen informieren möchten. Als Quereinsteiger, Neuanfänger oder auch Auffrischer sind Sie hier genau richtig!
Ihr Seminarteam
Katrin Lambert
Produktmanagerin für die Bereiche Personalmanagement, Entgeltabrechnung und Ausbildung
Telefon: 040 / 41 33 21 -31Seminarorganisation
Unser Organisationsteam steht Ihnen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.
4,7 von 5 Sternen basierend auf 136 Kundenbewertungen
"Sensationeller Referent, der dieses trockene Thema locker und witzig rüberbringt - jederzeit wieder."
Petra Armbruster, Dental-Union GmbH
"Sollte ein Standard für alle Ausbilder zur Auffrischung sein. Hilft in der Praxis und gibt Sicherheit."
Matthias Simmet, Adolf Würth GmbH & Co. KG
Weiterbildung in angenehmer Atmosphäre
8:30 Uhr | | | Empfang |
9:00 Uhr - 9:15 Uhr | | | Begrüßung durch den Referenten und Abstimmung des Seminarinhaltes |
10:30 Uhr - 10:45 Uhr | | | Tee- und Kaffeepause |
13:00 Uhr - 14:00 Uhr | | | Gemeinsames Mittagessen |
15:15 Uhr - 15:30 Uhr | | | Tee- und Kaffeepause |
ca. 17:00 Uhr | | | Ende des Seminartages |
Unsere Empfehlung: Erkundigen Sie sich unverbindlich nach der Möglichkeit, dieses Seminar als Inhouse-Veranstaltung zu buchen!
Bitte verwenden Sie hierfür einfach folgendes Formular:
Bild: Life Of Pix (Pexels, Pexels Lizenz)