Ausgabe 51/2017: »Die Prokura: Darauf müssen Sie achten«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Prokura kommt vom lateinischen »procurare« und bedeutet »für etwas Sorge tragen«.
Genau das tut ein Prokurist, denn er hält eine Vollmacht inne und ist so in der Lage, das Unternehmen zu vertreten. Aber wie weit gehen die Rechte des Prokuristen und welche Pflichten hat er?
In unserem eintägigen Praxis-Seminar erfahren Sie, was eine Prokura beinhaltet, wo der Prokurist im Unternehmen steht und wie Sie ihn optimal in die Unternehmensstruktur eingliedern können. Unser Experte weist Sie auf Haftungsrisiken hin und wirft mit Ihnen einen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung. Dieses Seminar ist ein Muss für Prokuristen und Geschäftsführer, die Prokuristen ernennen möchten.
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Stellung, Rechte und Pflichten | ||
» Der Prokurist im Spannungsfeld von anderen Führungspersonen und Organen » Welche Vollmachten hat der Prokurist? » Haftung des Prokuristen im Innen- und Außenverhältnis |
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