Ausgabe 33/2017: »Vom Vertrauen zur Vollmacht«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
sind Sie nach Ihrem Urlaub erholt an den Schreibtisch zurückgekehrt, weil Sie sich in Ihrer Abwesenheit auf Ihre Vertretung verlassen konnten? Das ist gut – doch ist Ihre Vertretung auch rechtlich handlungsfähig?
In der Unternehmenspraxis ist es üblich, einem Angestellten aufgrund seiner Vertrauenswürdigkeit und Fähigkeiten eine Prokura zu erteilen. Dies führt zu Rechtssicherheit, eröffnet aber auch enorm große Handlungsspielräume.
Welche spezifischen Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken mit der Person des Prokuristen verbunden sind, erfahren Sie von unseren Experten im eintägigen Seminar. Dort erhalten Sie auch einen Überblick über gängige Stolperfallen und sind so bestens für die Praxis gerüstet.
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Wer erteilt die Prokura mit grundsätzlichen Regelungen? Welche Vollmachten hat der Prokurist und wann endet die Prokura? Dieses Seminar liefert Antworten auf alle Fragen rund um die Position des Prokuristen. | ||
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