Ausgabe 24/2017: »Vollmacht statt Ohnmacht«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Sie als Chef können nicht immer und überall anwesend sein und benötigen in gewissen Fällen eine handlungsfähige Vertretung. Wenn Sie einem Angestellten aufgrund seiner Fähigkeiten ein besonderes Vertrauen entgegen bringen, können Sie ihm eine Prokura erteilen.
Doch weil diese Form der Vertretung gesetzlich ausgestaltet und nach außen hin sichtbar ist, sollte reiflich überlegt werden, wer sich für die Position eignet – auch, weil Prokuristen häufig verantwortungsvolle Managementaufgaben wahrnehmen und eine Menge an Handlungsspielraum eingeräumt bekommen.
Für beide Seiten ist es jetzt wichtig zu wissen, welche spezifischen Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken mit der Position des Prokuristen verbunden sind. Licht ins Dunkel bringt unser eintägiges Seminar, das anhand verschiedener Praxis-Beispiele anschaulich zeigt, wo die Grenzen verlaufen:
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Unsere Experten informieren Sie umfassend über die rechtliche Stellung des Prokuristen sowie über aktuelle Stolperfallen und Haftungsrisiken. | ||
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