Ausgabe 38/2014: »Die Grenzen der Mitbestimmung«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
„Viele Unternehmen tendieren dazu, die Betriebsräte sogar in Bereichen mitbestimmen zu lassen, in denen überhaupt kein Mitbestimmungsrecht besteht”, beobachtet der Rechtsanwalt Sami Negm-Awad aus Köln. Wie kommt es, dass Arbeitgeber die Kontrolle über's unbedingt notwendige Maß hinaus abgeben?
Natürlich ist es dem Arbeitgeber lieb, wenn der Betriebsrat Unternehmensentscheidungen mitträgt. Ein kooperatives Zusammenarbeiten ist in den meisten Fällen für beide Seiten günstiger als der permanente Kampf. Doch zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat tut sich ein großes Bildungsgefälle auf - zu Ungunsten des Arbeitgebers! Denn Betriebsräte werden auf Kosten des Arbeitgebers arbeitsrechtlich geschult, worauf sie einen gesetzlichen Anspruch haben.
Unser Tipp: Lassen auch Sie sich schulen, um argumentativ mit Ihrem Betriebsrat auf Augenhöhe zu bleiben! Zum Beispiel mit diesem Seminar:
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