Ausgabe 28/2012: »Zweischneidiges Schwert: Vorsicht bei der Prokura! «
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
die Erteilung der Prokura bedeutet für viele Arbeitnehmer eine große Verantwortung, vielfach verbunden mit einer nicht unerheblichen Gehaltserhöhung. Zudem darf man sich nun in der Rolle eines leitenden Angestellten sehen. Doch Vorsicht! Ist das wirklich so?
Die Richter des Bundesarbeitsgericht sagen Nein (Beschluss vom 29.6.2011 – 7 ABR 5/10). Nicht zwingend ist man ein leitender Angestellter, nur weil man mit prokuristischen Aufgaben betraut ist. Auf der anderen Seite kann das dazu führen, dass vorteilhaftere arbeitsrechtliche Bestimmungen für den Arbeitnehmer gelten und er trotz einer vermeintlichen Führungsposition noch immer den Schutz des Betriebsrats in Anspruch nehmen kann.
Die Prokura ist also ein zweischneidiges Schwert, an dem man sich schnell einmal schneiden kann, wenn man die genauen gesetzlichen Vorgaben nicht kennt. Informieren Sie sich deshalb im Praxis-Seminar zu allen wichtigen Bestimmungen:
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Der Prokurist
Stellung, Rechte und Pflichten Die Position der/des Prokuristen/-in ist mit besonderen Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken verbunden, die man genau kennen sollte, um sich stets rechtlich auf festem Boden zu bewegen. |
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