Ausgabe 48/2013: »Niemand mag böse Überraschungen«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
niemand mag böse Überraschungen. Nun ist zwar bald Weihnachten und damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, statt einer bösen vielmehr eine positive (Geschenk-)Überraschung zu erleben. Doch in der freien Wirtschaft schenkt man Ihnen tendentiell eher selten etwas.
Das gilt besonders dann, wenn es um hohe Werte geht, wie das bei der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen der Fall ist. Hier müssen Sie von der Verhandlung über die Erstellung bis hin zu eventuell nicht im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeiten höllisch aufpassen. Worauf genau und welche Spezialfragen es sonst noch gibt, erläutert Dr. Angela Rapp im Seminar – selbstverständlich inklusive Antworten:
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Wollen Sie ein Grundstück kaufen (oder verkaufen), reicht es natürlich nicht, sich mit einem (Ver-)Käufer über den Preis zu verständigen. Bereiten Sie sich deshalb schon im Vorfeld auf Sonderfragen und -fälle vor, die von Ihrer oder anderer Seite auftreten können: |
Besonderheiten bei Vorbereitung, Abschluss und Abwicklung » |
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihre HGV-aktuell-Redaktion
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