20.02.2020 — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof
Veröffentlicht: 20. Februar 2020
Aktenzeichen: XI R 46/17
Der Handelsbilanzwert für eine Rückstellung bildet auch nach Inkrafttreten des BilMoG gegenüber einem höheren steuerrechtlichen Rückstellungswert die Obergrenze (Anschluss an die BFH-Urteile vom 11.10.2012 - I R 66/11, BFHE 239, 315, BStBl II 2013, 676; vom 13.07.2017 - IV R 34/14, BFH/NV 2017, 1426).
Urteil vom 20.11.2019
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