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Dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung (5.12.2019)

19.03.2020  Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 19. März 2020
Aktenzeichen: II R 37/18

Verpflichtet sich der Käufer beim Kauf eines Grundstücks, dieses dem Verkäufer ohne angemessenes Entgelt zur Nutzung zu überlassen, liegt darin eine Gegenleistung für das Grundstück.

Urteil vom 5.12.2019

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