Ausgabe 51/2021: »Umsatzsteuer & Reverse-Charge«
Ausgabe 51/2021: »Umsatzsteuer & Reverse-Charge«
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Reverse-Charge-Verfahren wird bei bestimmten Dienstleistungen und Waren die Schuldnerschaft der Umsatzsteuer im In- oder Ausland umgekehrt. Dabei liegt die Steuerschuldnerschaft nicht beim ausführenden Produzenten, sondern beim Käufer.
Wann genau greift das Reverse-Charge-Verfahren? Wie prüfen Sie Eingangsrechnungen richtig und stellen Ausgangsrechnungen korrekt aus? Wie sieht das Reverse-Charge-Verfahren auf der Steuererklärung aus?
Diese und weitere Fragen werden in unserem Online-Seminar geklärt. Gehen Sie kein Risiko ein und melden Sie sich jetzt an!
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✔ Eingangsrechnungen richtig prüfen
✔ Ausgangsrechnungen richtig erstellen ✔ Reverse-Charge-Verfahren rechtskonform anwenden | |
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Ihre Bilanzierung-aktuell-Redaktion wünscht Ihnen eine gute Lektüre und beste Gesundheit!
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