Ausgabe 06/2017: »Viele Hände, schnelles Ende?«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
wenn alle mit anpacken, geht es bekanntlich schneller, doch zu viele Köche in der Küche verderben den Brei: Leiharbeit ist ein heikles und rechtlich kompliziertes Thema. Es gilt nicht nur den gesetzlichen Überblick zu behalten, sondern auch Stammarbeitskräfte zu schützen.
Als Betriebsratsmitglied müssen Sie auf Probleme mit der Arbeitnehmerüberlassung vorbereitet sein und die Vorschriften im AÜG kennen und in der Praxis auch in komplizierten Fällen anwenden können. Wissen Sie zum Beispiel, wie es mit dem Wahlrecht der Leiharbeitnehmer bei Betriebsratswahlen aussieht?
Verschaffen Sie sich im eintägigen Praxis-Seminar einen gründlichen Überblick über das AÜG mit all seinen relevanten Neuerungen – damit Sie bei der nächsten Arbeitnehmerüberlassung sicher sein können: Viele Hände, schnelles und glückliches Ende!
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Rechte und Pflichten des Betriebsrats bei Leiharbeit und Zeitarbeit
Neuerungen des AÜG 2017
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