Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Stichwort Wahljahr 2017 kommt einem zuerst die Bundestagswahl in den Sinn. Doch auch die Betriebsratswahlen stehen vor der Tür!
Die Betriebsratswahl unterliegt komplizierten Bestimmungen und kann angefochten und für ungültig erklärt werden, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden. Um Neuwahlen zu vermeiden, müssen sich die Durchführenden gut auskennen.
Sorgen Sie für eine reibungslose Durchführung der Betriebsratswahlen:
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