Ausgabe 40/2016: »Protokollführung: So vermeiden Sie Formfehler!«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
laut § 34 BetrVG ist der Betriebsrat dazu verpflichtet, über jede Sitzung eine Niederschrift anzufertigen. Nicht nur machen Protokolle Entscheidungen transparent und auch im Nachhinein nachvollziehbar, sondern dienen sie im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht auch als unverzichtbares Beweismittel.
Stößt das Gericht beim Prüfen der Formalien jedoch auf Mängel, war Ihre Arbeit umsonst – das Protokoll kann nicht gewertet werden. Lassen Sie nicht zu, dass die Durchsetzung berechtigter Interessen an Formfehlern scheitert!
Unser Tipp: An nur einem kompakten Seminartag erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen, die an Sitzungsprotokolle gestellt werden und erlernen das ABC der Protokollsprache – für eine rechts- und stilsichere Mitschrift:
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