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Betriebsrat spezial

Ausgabe 48/2010: »BEM: Zahlreiche Möglichkeiten fuer den Betriebsrat«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

das betriebliche Eingliederungsmanagement: Jeder Betrieb ist verpflichtet es durchzuführen - und zwar für jeden länger erkrankten Arbeitnehmer. Und jedes Unternehmen mit Arbeitnehmervertretung muss diese einbeziehen. Das BEM ist mitbestimmungspflichtig!

Und wenn Sie als Betriebsrat hier auf Zack sind, können Sie einiges erreichen: Immer wieder stellen zum Beispiel Arbeitnehmer die Untersuchung des Beschäftigten in den Mittelpunkt. Dabei müssen der Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen im Zuge des BEM ebenfalls kritisch geprüft werden.

Nutzen Sie Ihre umfassenden Möglichkeiten und treiben Sie ein funktionierendes BEM im Sinne Ihrer Kollegen voran.

Die Mitwirkungsrechte und Pflichten des Betriebsrates beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (Praxis-Seminar)

» Hier geht es zu den praktische Handlungsempfehlungen

Eine interessante Lektüre des Betriebsrat spezial-Newsletters wünscht Ihnen
Ihre Betriebsrat spezial-Redaktion

PS: Wie dringend ein funktionierendes BEM gebraucht wird, zeigt eine aktuelle Studie der Hans Böckler Stiftung: Schlechte Arbeitsbedingungen machen es zahllosen Arbeitnehmern unmöglich, bis zur Rente durchzuhalten. Lesen Sie mehr dazu im Thema der Woche.

Inhalte dieser Ausgabe

Thema der Woche

Belastende Arbeitsbedingungen: Viele Beschäftigte glauben nicht, bis zur Rente durchzuhalten

— none . Quelle: none
Schlechte Arbeitsbedingungen machen krank — und die Beschäftigten wissen das. Wer mit großen Belastungen und wenig Freiraum tätig ist, äußert wenig Hoffnung auf ein langes Arbeitsleben. So glauben 60 Prozent der Arbeitnehmer, bei denen im Job körperliche und psychische Belastungen zusammenkommen (das ist bei 8 Prozent aller abhängig Beschäftigten der Fall) nicht daran, dass sie ihre Tätigkeit bis zur Rente fortführen können. ... zum Artikel
Neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz: » Rechte und Pflichten des Betriebsrates beim Arbeitnehmerdatenschutz

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Die Geschäftsführung des Betriebsrates
Online-Seminar


Sie erhalten einen praxisnahen Überblick über erste Aufgaben, Rechte und Pflichten. Das alles bequem von ihrem Schreibtisch aus.
Aus dem Programm :

die ordnungsgemäße Beschlussfassung / Sitzungsprotokoll

Aufgaben des / der Betriebsratsvorsitzenden

Bildung von und Mitarbeit in Betriebsausschüssen

Endgegennahme von Anregungen der Arbeitnehmer, Sprechstunden

Betriebsratssitzungen und Geschäftsordnung des Betriebsrats

Betriebs- und Abteilungsversammlungen

Kosten und Sachaufwand des Betriebsrates

Die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates im Überblick

Informieren Sie sich hier »

Betriebsverfassung aktuell

Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

— none . Quelle: none
Im Falle von unberechtigten Abmahnungen hat der Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht, diese aus der Personalakte entfernen und vernichten zu lassen. Wenn das Arbeitsverhältnis allerdings bereits beendet ist, dann lehnen die Arbeitsgerichte regelmäßig einen solchen Entfernungsanspruch ab. ... zum Artikel
Neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz: » Rechte und Pflichten des Betriebsrates beim Arbeitnehmerdatenschutz

Wussten Sie schon?

IG Metall: Daten des Berichts der Bundesregierung keine Grundlage für Rente mit 67

— none . Quelle: none
Die IG Metall sieht in den Daten des Berichts der Bundesregierung zur Rente mit 67 Jahre keine Grundlage für das Festhalten an der Anhebung der Regelaltersgrenze. ... zum Artikel

Spruch der Woche

Neue Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz: » Rechte und Pflichten des Betriebsrates beim Arbeitnehmerdatenschutz
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