Ausgabe 50/2014: »Advent, Advent, die Haftungsfalle brennt ++ Neue Weltrekord-Solarzelle ++ Video des Monats«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
Adventszeit ist Brandschutzzeit. Statistiken werden hervorgeholt, nach denen der Dezember der brandreichste Monat sei. In Büros wird das Anzünden von Kerzen untersagt. Die Rauchmelderpflicht wird lautstärker diskutiert.
Alles wichtig. Für Architekten und Planer ist der unsichtbare Brandschutz in Planung und Ausführung allerdings noch viel wichtiger. Fehler können hier sehr unangenehme Folgen haben. Der BGH hat in einem an dieser Stelle mehrfach zitierten Urteil (VII ZR 128/11) die Rolle des Architekten deutlich betont: Mängel in der Ausführung der Planung führen regelmäßig zu einer Haftung des Architekten gegenüber dem Bauherrn.
Der Architekt muss daher den Brandschutz schon in den Leistungsphasen 1 bis 3 mit den Behörden abstimmen und gegebenenfalls auch die Erwartungen der Brandschutzgutachter vorhersehen. Die notwendigen fachübergreifenden Diskussionen erfordern ein aktuelles, fundiertes Grundlagenwissen. Erfahrene Experten vermitteln Ihnen genau das im 1-tägigen Praxisseminar:
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