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Ausgabe 37/2011: »Wie Ihr Handy Ihr Haus steuert«

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Licht, Heizung, Sicherheitssysteme: die ganze Gebäudetechnik vom Rechner oder sogar vom Mobiltelefon aus zu steuern, ist eine der Visionen, die es in die Realität geschafft haben (siehe Artikel weiter unten).

Befeuert wird dieser Trend nicht zuletzt durch den Siegeszug der Smartphones und nun der Tablet-PCs. Gut möglich, dass man in Bälde ebenso auf die umständlich erscheinende dezentrale Steuerung zurückblickt, wie man heute zum Beispiel kaum mehr nachvollziehen kann, dass man nicht alle relevanten Antragsunterlagen an einem Ort und mit einem Klick erreichbar zur Hand hat.

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Weitere Beiträge aus dem Bau- und Architekturwesen finden Sie auch heute wieder im Newsletter. Viel Spaß beim Lesen!

Inhalte dieser Ausgabe

Thema der Woche

Raffinierter als der Eiffelturm: Architekten erforschen russische Gittertürme

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Baudienst
Vladimir G. Schuchov gehört zu den genialsten Ingenieuren des 19. und frühen 20. Jahrhunderts. Der Russe entwickelte völlig neue Bautechniken, darunter das erste Hängedach. Aus verdrehten, sich überkreuzenden Stabreihen baute er bis zu 150 Meter hohe Gittertürme - eine enorm sparsame, äußerst stabile und überdies elegante Konstruktionsweise. ... zum Artikel

Aus der Praxis

Gebäudemanagement übers iPhone

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Baudienst
Die Gebäudetechnik mit ihren vielen intelligenten Funktionen wird mobil: Über Smart Phones und Tablett-PCs lässt sie sich bequem von unterwegs bedienen und überwachen. Dabei ist die Steuerung über iPhone und Co. besonders beliebt. ... zum Artikel

Wohnen im Wintergarten

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: HEADLINE Themendienst
Ein Wohn-Wintergarten sorgt das ganze Jahr über für Urlaubsfeeling im eigenen Zuhause. Doch damit dort ganzjährig Wohlfühlklima herrscht, muss der neue Wohnraum entsprechend geplant und ausgestattet werden. Mit diesen Tipps gelingt der Traumwintergarten! ... zum Artikel

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Heute: Aufmaß

Auch wenn sich gerade bei größeren Bauvorhaben der Pauschalvertrag als Vertragsform im Wesentlich durchgesetzt hat, sind auch weiterhin Stundenlohn- und Aufmaßverträge von erheblicher Bedeutung. Dies gilt insbesondere für nachträglich beauftragte Sonderleistungen.

Das Baurecht kennt im Wesentlichen Parteiaufmaße und gemeinsame Aufmaße. Regelmäßig ist es im Interesse des Bauherrn, aber auch des Bauunternehmers, für die Leistungen ein gemeinsames Aufmaß zu erhalten. Vorteil des gemeinsamen Aufmaßes gegenüber einem Parteiaufmaß ist, dass die Feststellungen eines gemeinsamen Aufmaßes zwischen den Parteien als zutreffend gelten. Wenn sich daher eine Partei auf einen Fehler in dem gemeinsamen Aufmaß berufen will, so muss sie den vollen Beweis dafür bringen, dass dieses Aufmaß ordnungsgemäß ist.

Ein Parteiaufmaß hingegen muss in einem eventuellen späteren Vergütungsprozess von der Partei bewiesen werden, die das Aufmaß erstellt hat. Bei der Erstellung von gemeinsamen Aufmaßen ist daher mit besonderer Sorgfalt vorzugehen. Der Architekt muss darauf achten, lediglich derartige Leistungen zu bestätigen, die er tatsächlich selbst festgestellt hat.

Ein gemeinsames Aufmaß sollte auf jeder Seite paraphiert und am Ende von beiden Parteien unterzeichnet werden. Eventuelle Meinungsverschiedenheiten über Mehr- bzw. Mindermassen sollten entweder an der entsprechenden Stelle des Aufmaßprotokolls oder am Ende des Protokolls festgehalten werden.

Insbesondere bei Leistungen, die später durch andere Unternehmen verdeckt werden, müssen bereits nach Fertigstellung und vor Arbeitsbeginn anderer Gewerke gemeinsame Zwischenaufmaße geführt werden. Es gehört auch zu den Pflichten des Architekten, den Auftragnehmer zu derartigen Aufmaßen aufzufordern.

(Christian Esch / Verlag Dashöfer)

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Von Aufmaßverträgen bis zu Zentralen Elementen der Kostenverfolgung

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Energie und Umwelt

Schimmelbekämpfung mit Infrarot

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Baudienst
Marmor- bzw. Infrarotheizungen laufen konventionellen Heizsystemen allmählich den Rang ab. Sie sind in Anschaffung und Betrieb äußerst lukrativ und beugen dank Strahlungswärme sogar Schimmelbildung vor. ... zum Artikel

Recht und Steuern

Schlagloch am Straßenrand: Bauträgerhaftung?

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Baudienst
Nicht bei jedem Verkehrsunfall aufgrund eines Schlaglochs in der Straße haftet der für die Straße zuständige Bauträger ... zum Artikel

Wussten Sie schon?

Gedruckte Solarzellen auf Papier

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Baudienst
Institut für Print- und Medientechnik der TU Chemnitz stellt Solarmodule vor, die mit Druckfarben mit elektrischen Eigenschaften auf Standardpapiere gedruckt werden ... zum Artikel

Tabelle



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Praxiswissen Bauen im Bestand: energetische Modernisierung, Sanierung und Umbau
Nachhaltige, wirtschaftliche Konzepte im Rahmen der neuen Auflagen und Anforderungen

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Praxiswissen Baurecht für Nicht-Juristen von A-Z
Rechtssichere Bauprojekte nach aktueller Rechtsprechung: HOAI, VOB/B, FoSiG, aktuelles Vertragsrecht anhand der aktuellen Neuerungen

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Spruch der Woche

Vernunft

— Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Baudienst
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