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Zuviel ist zu viel!

13.11.2014  — Lars Kaupisch.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Wie viel ist zu viel? Die Frage stellt sich häufig, etwa beim Arbeitspensum, bei Bürokratie oder bei Spitzfindigkeit. Wobei – gibt es überhaupt ein Zuviel an Spitzfindigkeit? Im Allgemeinen sicherlich, in Sachen Rechtschreibung aber eher nicht.

Jedenfalls ist es sicherer, zu viel Spitzfindigkeit zu betreiben, wenn es um offiziellen Schriftverkehr geht. Schließlich strahlt auch das (un-)sichere Beherrschen der deutschen Rechtschreibung (Un-)Professionalität aus. Deshalb ist auch die Frage, ob man "zu viel" bzw. "wie viel" oder "zuviel" bzw. "wieviel" schreibt, sehr berechtigt und mehr als eine Spielerei sprachverliebter Menschen.

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Die Beantwortung der Frage führt uns fast ein Jahrzehnt in die Vergangenheit, nämlich zur letzten Rechtschreibreform. Bis zu dieser schrieb man ausnahmslos "wieviel" und "zuviel", je nach Verwendung klein oder groß. Dann kam die Reform und mit ihr neue Regeln.

Reglementierte Spitzfindigkeit

In unserem Fall geht es um eine Regel (§ 39), die sich auf mehrteilige Adverbien, Konjunktionen, Präpositionen und Pronomen bezieht. Diese werden nur noch dann zusammengeschrieben, wenn Wortart, Wortform oder die Bedeutung der einzelnen Bestandteile nicht mehr deutlich erkennbar sind.

Bei "wieviel" und "zuviel" waren die Einzelteile aber zu unterscheiden, nämlich die Adverbien "wie" und "zu" in Verbindung mit dem unbestimmten Zahlwort "viel". Aus diesem Grund ist heute ausschließlich die Schreibung "wie viel" bzw. "zu viel" richtig.

Einzig in substantivischer Verwendung, wenn z. B. nach dem "Wieviel" oder dem "Zuviel" gefragt wird, wie eingangs bei der Spitzfindigkeit, werden die Einzelteile nach wie vor zusammengesetzt.


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