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ZUMBau führt Prüf- und Prüfstättenanforderungen für Straßenfertiger ein

16.08.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

Ausbildungsstätten können ab sofort ihre Anerkennung als Prüfungsstätte in der Maschinenkategorie „Straßenfertiger“ beim Zulassungsausschuss für Prüfungsstätten (ZUMBau), der gemeinsam vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes getragen wird, beantragen.

Die Qualitätsanforderungen sind nach dem gleichen Modell wie bei den zuvor bereits eingeführten Standards für die Tätigkeiten Turmdrehkranführer, Bagger- und Laderfahrer, Teleskopfahrer, Fahrer von Großdrehbohrgeräten und Rammen, Longfrontbaggerfahrer, Abbruchbaggerfahrer sowie Fahrer von Verdichtungsgeräten entwickelt worden.

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Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung an einer anerkannten Prüfungsstätte ist der Prüfling „Geprüfter Fahrer von Straßenfertigern“ in der deutschen Bauwirtschaft. Er erhält einen Befähigungsnachweis und eine Checkkarte durch die anerkannte Prüfungsstätte. Der Befähigungsnachweis soll dem Unternehmer übergeben werden, der seinerseits damit dokumentiert, dass er seiner „gesetzlichen“ Unterweisungspflicht nachgekommen ist. Die Checkkarte soll der „Geprüfte Fahrer von Straßenfertigern“ auf der Baustelle mit sich führen.

ZUMBau tritt für ein einheitliches Qualifizierungsniveau von Personen ein, die mit dem selbständigen Führen von Maschinen im Baubereich beauftragt werden sollen, und entwickelt auf Basis der Verbände­vereinbarung zwischen Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) für alle Maschinen­kategorien Mindestanforderungen an Prüfinhalte und Prüfstätten sowie einheitliche Befähigungsnachweise und Checkkarten. Die BG BAU entsendet ihre technischen Aufsichtsbeamten nur noch zu Prüfungsausschüssen, sofern vorgenannte Regelungsinhalte als Mindestanforderungen eingehalten sind.

Mehr Informationen dazu unter www.zumbau.org.

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