18.02.2014 — Lars Kaupisch. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Der Ausgangspunkt des Streites, über den nun das OLG Oldenburg entschied (13. Februar 2014, 1 U 77/13), liegt im Januar vor vier Jahren. Der Versicherte der klagenden Unfallversicherung rutschte damals gegen 10 Uhr auf dem glatten, ungestreuten Weg vor dem Grundstück der WEG aus und verletzte sich dabei. Nun stellte sich die Frage der Haftung.
Im Gegensatz zum vorinstanzlichen Urteil des LG Oldenburg ordnete das OLG die Haftung hauptsächlich der WEG zu: diese habe ihre Streupflicht am fraglichen Tag verletzt. Und das, obwohl die Gemeinschaft ihre Pflicht auf Dritte übertragen hatte. Prinzipiell sei gegen dieses Vorgehen nichts einzuwenden, befand das Gericht, doch der konkrete Fall stelle eine Ausnahme dieser Regel dar. Die Übertragung "auf Dritte" erfolgte hier nämlich bereits vor über 20 Jahren auf einen zum Unfallzeitpunkt über 82-jährigen Rentner.
Relevant für die Pflichtverletzung der WEG war laut Gericht tatsächlich das Alter des beauftragten Rentners. Spätestens nach Überschreitung des 80. Lebensjahres hätte die WEG überprüfen müssen, ob der Mann seinen Verpflichtungen noch sicher und zuverlässig nachkommen könne, zumal es bereits vorher Hinweise gegeben hätte, die Gegenteiliges hätten vermuten lassen. Aus diesem Grunde hätte die Gemeinschaft für eine konsequente Überwachung der Streu- und Räumtätigkeiten sorgen müssen, was sie aber versäumt habe.
Dass der Mann am Unfalltag nicht wegen potentiell altersbedingter Zerstreuung oder ähnlichem nicht rechtzeitig (also ab 8 Uhr) seinen Pflichten nachgekommen war, sondern wegen eines Rohrbruchs in seinem Haus, gewichtete das Gericht nicht entscheidend.
Immerhin sah das Gericht nicht allein die WEG in der Pflicht: Da für den Geschädigten offensichtlich gewesen sei, dass der Weg glatt und nicht gestreut war, setzte das Gericht dessen Haftungsquote auf 40%.
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?