26.11.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG.
Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält jährlich 154 Euro Grundzulage. Zusätzlich gibt es für jedes Kind bis zu 300 Euro, abhängig vom Geburtsjahr. Diese Zulagen werden unabhängig von Einkommensgrenzen gewährt. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen inklusive Zulagen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens in den Riestervertrag fließen (max. 2.100 Euro).
Ende 2014 läuft die Frist für die Zulagen von Wohnriester- Bausparverträgen ab, die im Jahr 2012 abgeschlossen wurden. Die LBS Ost weist darauf hin, die Zulagenanträge jetzt noch an die entsprechende Bausparkasse zu senden, um sich die staatliche Förderung zu sichern. Grundsätzlich gilt: Der Antrag für die Wohnriester-Zulage kann rückwirkend bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Für 2012 muss der Antrag demzufolge bis spätestens 31.12.2014 beim Anbieter vorliegen. Um keine Frist zu versäumen, wird die Teilnahme am Dauerzulageverfahren empfohlen. Hierzu muss dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilt werden. Sie gilt unbegrenzt und muss nur bei geänderten Lebensverhältnissen angepasst werden.
Außerdem sollte man auch prüfen, ob der gesamte Förderbeitrag eingezahlt wurde. Um die gesamten staatlichen Zulagen zu erhalten, werden bei einem gestiegenen Einkommen höhere Einzahlungen notwendig. Fehlende Einzahlungen sollten ergänzt werden, da sonst die Zulagen anteilig gekürzt werden.
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