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Wiedereinräumung des Besitzes zu Gunsten des Mieters bei Eigenbedarfskündigung

09.03.2010  — Dr. Thieler.  Quelle: Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Der BGH hat mit Urteil vom 16.12.2009, AZ VIII ZR 313/08, die Rechte des Mieters insoweit bestärkt, als er grundsätzlich eine Klage des Mieters gegen den Vermieter auf Wiedereinräumung des Besitzes an der Mietwohnung zulässt, wenn die Eigenbedarfskündigung des Vermieters sich nachträglich als ungerechtfertigt herausstellt.

Allerdings hat der BGH festgehalten, dass eine Besitzeinräumung nur dann möglich ist, wenn der Vermieter noch eine Verfügungsmacht über das Objekt hat. Mieter sollten sich also in solchen Fällen rechtsanwaltlich beraten lassen, in denen Zweifel an der Rechtfertigung einer Eigenbedarfskündigung entstehen.

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