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Wesentliche Änderungen im Vergaberecht

04.03.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Ax, Schneider & Kollegen.

Umfassende Änderungen der vergaberechtlichen Gesetzesgrundlagen und in der Rechtsprechung bringen nicht zwangsläufig Verbesserungen für die beteiligten Kreise.

Die letztjährige Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (GWB) und der Änderung der Vergabeverordnung (VgV), welche im Frühjahr 2010 in Kraft treten soll, führen zu wesentlichen Veränderungen im Bereich des Vergaberechts. Darüber hinaus ist mittlerweile die Sektorenverordnung (SektVO) in Kraft getreten, welche Neuerungen und Vereinfachungen des Vergabeverfahrens in den Bereichen des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung aufweist.



Die Sektorenverordnung soll die Erweiterung der Flexibilität der Auftraggeber aus diesen Sektoren steigern. Demgegenüber besteht eine Ambivalenz zur Rechtsprechung, die in früheren Entscheidungen über Vorschriften, welche der SektVO zugrunde liegen, einen zwangsläufigen freien Gestaltungsraum der öffentlichen Auftraggeber beschneidet.

Das Vergaberecht wurde und wird modernisiert. Die Gesetzestexte sind nicht nur inhaltlich verändert. Darüber hinaus sieht der Koalitionsvertrag generell vor, dass Vergaberecht neu ordnen zu wollen. In diesem interessanten Spannungsfeld ist es zwingend, alte Rechtsgrundsätze mit der gegenwärtigen Rechtslage verbinden zu können, um aktuell und auf künftige Gesetzesvorhaben und –änderungen reagieren zu können. Fehler im täglichen Leben sollten sich nicht wiederholen. In Ansehnung der Schwellenwerte des Vergaberechts sollten Fehler im Vergaberecht erst recht nicht gemacht werden.
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