01.02.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Stiftung Lesen.
Die Stiftung Lesen nennt die vier häufigsten Gründe und zeigt direkt auf, warum Eltern keine Angst vorm Vorlesen haben müssen. Um direkt loslesen zu können, gibt die Stiftung Lesen direkt praktische Leseempfehlungen für alle Altersstufen mit auf den Weg.
Studien zeigen immer wieder, dass Kinder, denen regelmäßig vorgelesen wird, einen größeren Wortschatz haben und oft schon vor Schulbeginn erste Buchstabenkenntnisse entwickeln. Diese Vorkenntnisse können sich später positiv auf den schulischen Lese- und Schreiberwerb auswirken: 58 % der Kinder, denen täglich vorgelesen wird, fällt später in der Schule das Lesenlernen leicht – hingegen haben 56 % der Schülerinnen und Schüler, denen niemals vorgelesen wurde, Schwierigkeiten beim Lesenlernen. Unabhängig vom schulischen Erfolgt fördert das Vorlesen die persönliche Entwicklung und Kreativität der Kinder. Die Stiftung Lesen ermutigt Erwachsene und Eltern mit praktischen Tipps zum Vorlesen und entkräftet die vier häufigsten Gründe.
Viele Eltern sagen, dass ihnen das Vorlesen keinen Spaß macht, weil die Kinder unruhig sind oder sie beim Vorlesen unterbrechen. Daraus schließen sie häufig, dass ihre Kinder kein Interesse am Zuhören haben oder das Vorgelesene nicht verstehen. Dabei ist Vorlesen flexibel gestaltbar. Bilder und Geschichten in Kinderbüchern sollen zum Austausch anregen: nicht alle Sätze müssen vorgelesen werden. Über die gezeigten Bilder kann auch frei erzählt oder Fragen an die Kinder formuliert werden, die so selbst ins Erzählen geraten. Vorlesetipp: Die eine, „richtige Art vorzulesen“ gibt es nicht. Wichtig ist es, sich mit den Kindern zu beschäftigen und miteinander zu sprechen.
Verschiedene Stimmen für die Charaktere, besondere Betonung und möglichst schon viel Spannungsaufbau in der Stimme: viele Eltern glauben, dass sie beim Vorlesen schauspielern müssen und fühlen sich unwohl bei dem Gedanken daran. Dabei stellen diese hohen Ansprüche vor allem die Erwachsenen an sich selbst. Die meisten Kinder genießen die gemütliche Atmosphäre und die gemeinsame Zeit mit ihren Eltern. Vorlesetipp: Vorlesende können unbesorgt mit ihrer normalen Stimme vorlesen.
Fast jede Familie in Deutschland besitzt ein Smartphone oder Tablet und das digitale Angebot für Kinder wächst stetig. Aber der Eindruck, Vorlesen sei altmodisch, trügt. Es gibt zwar viele sinnvolle Apps und digitale Angebote, die beim Lesenlernen unterstützen können. Aber wer selbst einmal eine Fremdsprache gelernt hat, weiß: um die Sprache wirklich zu beherrschen, braucht es Austausch. Nichts Anderes ist Vorlesen. Vorlesetipp: Digitale und analoge Leseanlässe gemeinsam nutzen.
Kein Problem, denn Vorlesen geht auch digital. In vielen Familien werden jetzt schon Apps wie „einfach vorlesen!“ genutzt, die jede Zeit zur Vorlesezeit machen. Ob Wartezeit beim Kinderarzt oder die Fahrt mit Bus und Bahn: auch kurze Alltagspausen eigenen sich wunderbar, um gemeinsam Geschichten zu entdecken. Vorlesetipp: Für alle, die selbst nicht gut lesen können bieten Apps häufig zusätzliche Vorlesefunktionen an. Übrigens muss gar nicht Deutsch die Vorlesesprache sein, viele Angebote gibt es mehrsprachig.
Einfach vorlesen? Mit der Geschichten-App der Stiftung Lesen ist das ganz leicht. Jeden Freitag ab 12 Uhr gibt es drei neue Geschichten – für 3-, 5- und 7-jährige Kinder. Über die Webseite oder die „einfach vorlesen!“-App können sie von Eltern und Vorlesende mit dem Smartphone, Tablet oder Laptop abgerufen werden. Mehr Informationen: www.einfachvorlesen.de.
Für alle, die jetzt richtig Lust auf das Vorlesen bekommen haben, lohnt sich ein Blick auf die Website der Stiftung Lesen. Hier finden Vorleserinnen und Vorleser zahlreiche Leseempfehlungen, Medientipps und Aktionsideen – für große und kleine Kinder und zu allen möglichen Themen. Alle Empfehlungen sind von den Expertinnen und Experten der Stiftung Lesen geprüft: www.stiftunglesen.de/loslesen/lesetipps-und-aktionsideen.
Bild: cottonbro (Pexels, Pexels Lizenz)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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