17.09.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Pieper Profilbau.
Gerade bewegliche oder empfindliche Teile müssen jedoch von Zeit zu Zeit repariert oder zumindest gewartet werden, um Verschleiß und Funktionseinbußen vorzubeugen. Vor allem in größeren Wohnanlagen oder bei gewerblichen Einrichtungen kann ein Wartungsvertrag hier viel Zeit und Ärger ersparen. Aber auch für ein Einfamilienhaus kann der Abschluss eines Wartungsvertrages durchaus lohnend sein.
Der Dienstleister kommt zu im Voraus festgelegten Zeitpunkten und führt die Wartung durch. Er überprüft dabei die korrekte Funktion und die Oberfläche der Bauteile. Kleine Schäden kann er so feststellen und beheben, bevor sie zu großen Schäden werden. Der Wartungsvertrag selbst sollte unbedingt die genauen Bedingungen umfassen, wie etwa Anzahl und Art der zu wartenden Teile, die betroffenen Gebäude, aber auch die Wartungsintervalle. Nur so kann man sich gegen unliebsame Überraschungen wie zusätzliche Kosten absichern oder zumindest von vornherein Klarheit schaffen. Zusätzliche Kosten für neue Bauteile bei deren Beschädigung sind unter gewissen Bedingungen vom Kunden zu tragen. Bestehende Gewährleistungsverpflichtungen und Garantien werden im Wartungsvertrag berücksichtigt.
Gleichzeitig verpflichtet sich der Kunde in einem Wartungsvertrag auch zu gewissen Dingen, beispielsweise dazu, für Zugänglichkeit der Örtlichkeiten an den entsprechenden Wartungsterminen zu sorgen oder Schäden, die zwischen den Terminen auftreten, unverzüglich zu melden.
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