22.10.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzministerium.
Deutschland hat am 15. Oktober 2013 erstmals die Haushaltspläne des Gesamtstaates im Rahmen der vertieften europäischen Haushaltsüberwachung (Two-Pack-Verordnungen[1]) vorgelegt. Ab diesem Jahr müssen alle Eurozonenländer zum Stichtag 15. Oktober Übersichten über ihre Haushaltsplanung für das darauffolgende Jahr an die EU-Kommission übermitteln. Zeichnen sich schwerwiegende Verstöße gegen die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ab, kann die EU-Kommission Anpassungen verlangen. Deutschlands öffentliche Finanzen haben sich gegenüber dem deutschen Stabilitätsprogramm vom April 2013 nochmals leicht verbessert. Deutschland bleibt Stabilitätsanker im Euro-Raum.
2013 und 2014 werden die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung insgesamt ausgeglichen sein. Strukturell – also um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigt – erzielt der Staatshaushalt Überschüsse (½ % des BIP). Damit setzt sich die positive Entwicklung von 2012 fort. Die Maastricht-Schuldenstandsquote sinkt 2013 auf 79 ½ des BIP und fällt damit rund 1 ½ Prozentpunkte niedriger aus als 2012. Der Rückgang der Schuldenstandsquote wird sich 2014 fortsetzen.
Folgende Kennziffern des Stabilitäts- und Wachstumspakts legt Deutschland vor:
2012 | 2013 | 2014 | |
Finanzierungssaldo | 0,1 | -0 | 0 |
Struktureller Finanzierungssaldo | 0,3 | ½ | ½ |
Maastricht-Schuldenstand | 81,0 | 79 ½ | 77 |
Die Überwachung der Euro-Mitgliedstaaten in der Phase der Haushaltsaufstellung schließt eine Überwachungslücke. Fehlentwicklungen in den öffentlichen Finanzen sollen früher erkannt werden. Die präventive Überwachung des Stabilitäts- und Wachstumspakts in der Phase der Haushaltsplanung wird intensiviert.
Die Mitgliedstaaten des Euroraums müssen bis Mitte Oktober eines jeden Jahres der EU-Kommission eine Projektion über ihre gesamtstaatliche Haushaltsplanung vorlegen. Die EU-Kommission bewertet die vorgelegten Übersichten im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts bis spätestens zum 30. November. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann die EU-Kommission den Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Haushaltsplanung auffordern. Die Übersichten über die Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten und die Stellungnahmen der EU-Kommission werden veröffentlicht.
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