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Verknüpfung der Unternehmensregister soll grenzüberschreitenden Handel vorantreiben

28.02.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ManagerGate.

Für Unternehmen soll es künftig leichter sein, in anderen EU-Staaten Zweigniederlassungen zu gründen, Dienstleistungen anzubieten und generell grenzüberschreitend Handel zu treiben.

Dazu sollen die Unternehmensregister der EU-Staaten verknüpft werden. Das hat die EU-Kommission am 24.02.2011 vorgeschlagen. Die neue Richtlinie soll dafür sorgen, dass die Unternehmensdaten immer auf dem aktuellem Stand und schneller grenzüberschreitend verfügbar sind. Derzeit sind die Register auf nationaler oder regionaler Ebene in den einzelnen Mitgliedstaaten angesiedelt. In Deutschland sogar lokal . Schätzungen zufolge könnten durch die Verknüpfung auf europäischer Ebene jährlich bis zu 70 Millionen Euro eingespart werden.

Der Vorschlag vom 24.02. solle die Rechtssicherheit sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen erhöhen, sagte der Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier. "Durch die Zunahme des elektronischen Handels hat die Zahl der grenzübergreifend vertriebenen Waren und Dienstleistungen bislang ungekannte Ausmaße erreicht. Um die Rechtmäßigkeit dieser Geschäfte überprüfen zu können, müssen Verbraucher die Möglichkeit haben, auf verlässliche und aktuelle Informationen zuzugreifen, was insbesondere für den Online-Markt gilt."

Mehr Informationen finden Sie hier.

Quelle: Europäische Kommission
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