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Vergebliche Due-Diligence-Kosten abziehbar

16.04.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Warth Klein Grant Thornton.

"Vergebliche" Kosten für eine Due-Diligence aus Anlass eines gescheiterten Erwerbs einer Kapitalbeteiligung unterliegen nicht dem steuerlichen Abzugsverbot gemäß Paragraf 8b Absatz 3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) 2002 alter Fassung.

Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 9. Januar 2013 klargestellt (Aktenzeichen I R 72/11).

Im Streitfall hatte eine Aktiengesellschaft die Kosten für eine Due-Diligence Prüfung betreffend den Neuerwerb einer Beteiligung nach dem Scheitern der Verhandlungen als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben gebucht. Das Finanzamt hatte diese Ausgaben hingegen teilweise als vorweggenommene Anschaffungskosten aktiviert und aufgrund des Scheiterns des Anteilserwerbs die Kosten gewinnmindernd ausgebucht. Denn nach Ansicht der Finanzverwaltung wurde diese Gewinnminderung gemäß Paragraf 8b Absatz 3 KStG 2002 steuerlich nicht anerkannt. Die Folge: Die Gewinnminderung wurde infolge des Abzugsverbots außerbilanziell wieder hinzugerechnet.

Der BFH stellte sich in seinem Urteil jedoch auf die Seite des Unternehmens und erklärte die Kosten für eine durchgeführte Due-Diligence auch dann für steuerlich abzugsfähig, wenn der beabsichtigte Erwerb der Beteiligung gescheitert ist. Paragraf 8b Absatz 3 KStG 2002 sei nicht einschlägig, da es an einem notwendigen Zusammenhang mit der Steuerbefreiung im Sinne von Paragraf 8b Absatz 2 KStG 2002 mangelt. Dem steuerlichen Abzugsverbot unterliegen demnach lediglich Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einem "konkreten vorhandenen Anteil" entstehen. Offen ließ der BFH, ob Kosten für die Due-Diligence Prüfung überhaupt dem Aktivierungsgebot unterliegen oder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen.

Warth & Klein Grant Thornton ist eine der größten partnerschaftlich geführten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit über 750 Mitarbeitern an elf Standorten. Sie betreut einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen sowie private Vermögensinhaber. Die Services umfassen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance & Advisory Services sowie Private Finance. Bei grenzüberschreitenden Aufgabenstellungen arbeitet sie seit mehr als zehn Jahren mit „Grant Thornton International“ zusammen, einer weltweit tätigen Dachorganisation unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

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