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Vergaberecht modernisiert - Architektenwettbewerb gestärkt

21.04.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesarchitektenkammer.

Bundesarchitektenkammer sieht neu eingeführten "Wettbewerblichen Dialog" skeptisch.

Am Dienstag, dem 19. April 2016 ist das modernisierte Vergaberecht in Kraft getreten. Die Vergabeordnungen für freiberufliche Leistungen (VOF) und die für Lieferleistungen (VOL) werden zusammengefasst und durch die Vergabeverordnung (VgV) ersetzt, lediglich die VOB (A) bleibt nach der Modernisierung erhalten. Die VgV gilt für Vergaben über dem Schwellenwert von 209.000 Euro und bringt viele Neuerungen. Für Architekten und Ingenieure von besonderer Bedeutung ist der Abschnitt 6, in dem betont wird, dass Architekten- und Ingenieurleistungen ausschließlich im Leistungs- und nicht im Preiswettbewerb vergeben werden. Für die Vergabe sind zwei Regelverfahren vorgesehen – das auch bisher schon bewährte Verhandlungsverfahren sowie der sogenannte wettbewerbliche Dialog. Die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, begrüßte die Beibehaltung des Verhandlungsverfahrens mit den nun klarer gefassten Eignungskriterien.

 

Zum Verfahren des wettbewerblichen Dialog äußerte sie: „Bisher stand der wettbewerbliche Dialog in dem Ruf, für Planungsaufgaben eher ungeeignet zu sein. Sowohl die EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe 2014/24/EU (VRL) als auch der Verordnungsgeber selbst empfehlen ihn für innovative Projekte wie die Realisierung großer, integrierter Verkehrsinfrastrukturprojekte, großer Computer-Netzwerke oder für Projekte mit einer komplexen Finanzierung. Ob dieses Verfahren auch für Planungsaufgabe das geeignete ist, sieht unser Berufsstand bisher skeptisch. Sinnvollen Neuerungen, sollte sich der wettbewerbliche Dialog als solche erweisen, verweigern wir uns jedoch nicht und werden konstruktiv mit diesem neuen Vergabeinstrument umgehen.“

Erfreulich, so Ettinger-Brinckmann, sei die klare und programmatische Stärkung des Architekten- bzw. Planungswettbewerbs – auch durch den eigenständigen Abschnitt 5 in der neuen VgV. Die Regelungen hinsichtlich der Eignungs- und Zuschlagskriterien zielten auf den leichteren Zugang von Bürogründern und kleinen Büros zu Vergabeverfahren.

„Architekten und Ingenieure werden sich umfassend mit dem neuen Vergaberecht beschäftigen und sich fortbilden. Damit das Vergaberecht in seiner modernisierten Form tatsächlich einen Beitrag zur Prozesskultur und damit zur Baukultur leistet, muss die Umsetzung in der Praxis gelingen – hier gilt es, gemeinsam mit den öffentlichen Bauherren von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen. Hierauf kommt es jetzt an.“

 

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