02.04.2025 — Michelle Bittroff. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Nordrhein-Westfalen setzt sich nun für härtere Strafen ein!
K.O.-Tropfen sind flüssige Substanzen, zu deren häufigsten Wirkstoffen Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB) zählt, auch bekannt als "Liquid Ecstasy". Je nach Dosierung kann die Droge entspannend oder enthemmend wirken, aber auch zu Benommenheit, Übelkeit und Bewusstlosigkeit führen. Besonders tückisch: K.O.-Tropfen sind farb- und geruchlos und meist auch geschmacksneutral und setzen zudem das Erinnerungsvermögen der Betroffenen außer Kraft, sodass diese sich kaum an das Geschehen erinnern können.
Ob in Clubs, Bars oder sogar in der eigenen Wohnung – die Orte, an denen K.O.-Tropfen eingesetzt werden, sind vielfältig. (An dieser Stelle folgt ein Hinweis: Der folgende Abschnitt beschreibt detailliert, wie K.O.-Tropfen wirken und verabreicht werden. Falls diese Inhalte für Sie belastend sein könnten, empfehlen wir, den Absatz zu überspringen.)
Betroffene nehmen nach der Einnahme der Substanzen zunächst nur unspezifische Symptome wahr, wie Schwindel und Übelkeit, die oft mit Alkoholkonsum verwechselt werden. Bereits bevor sie das Bewusstsein verlieren, sind sie nicht mehr in der Lage, sich gegen Übergriffe zu wehren. Dabei können sie sich äußerlich noch normal verhalten, sodass es für Außenstehende kaum auffällt, dass sie bereits die Kontrolle über sich verloren haben. Diese unauffällige Wirkungsweise macht K.O.-Tropfen besonders gefährlich und ermöglicht es Täterinnen und Tätern, ihre Opfer unbemerkt an einen anderen Ort zu bringen.
Die Zahl der Fälle nimmt seit einiger Zeit stetig zu: Während die Polizei 2021 allein in Baden-Württemberg noch 98 Taten erfasste, waren es 2023 bereits 171. Und das sind nur die Zahlen für ein Bundesland. Besonders alarmierend: Die Anzahl der weiblichen Opfer hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Allerdings möchten wir hier betonen, dass auch Männer Opfer dieser Verbrechen werden können, wie zum Beispiel ein Fall Mitte März 2025 zeigt, den der SWR näher auslegt.
Wie viele Menschen tatsächlich jährlich betroffen sind, lässt sich schlecht sagen, da es keine genauen Zahlen gibt. Außerdem kommt es selten zu Anzeigen, da sich Opfer zumeist nicht an die Tat erinnern können, daher wird vermutet, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist.
Ein großes Problem bei der Strafverfolgung ist außerdem die kurze Nachweisbarkeit der Substanzen im Blut oder Urin. Denn die eingesetzten Betäubungsmittel sind nur bis zu 6 Stunden im Blut und bis zu 12 Stunden im Urin nachweisbar.
Angesichts der in den vergangenen Jahren steigenden Verbrechen setzt sich nun Nordrhein-Westfalen für eine Verschärfung der Strafen ein. Das Landeskabinett hatte bereits am 11. März 2025 einen Gesetzesantrag beschlossen, der eine Gesetzesänderung vorsieht, nach dem die heimliche Verabreichung von K.O.-Tropfen, die zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten eingesetzt werden, härter bestraft werden: Die Mindeststrafe für solche Verbrechen wird von drei auf fünf Jahre angehoben.
Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach begründet den Entschluss folgendermaßen:
Die Verwendung von K.O.-Tropfen ist eine besonders perfide Methode, die nicht nur in die körperliche Unversehrtheit und das seelische Wohlbefinden der Opfer eingreift, sondern ihr Urteilsvermögen und ihre Verteidigungsfähigkeit ausschaltet, um heimtückisch eine schwere Straftat begehen zu können. Die Kombination aus Gewalt und dem gezielten Einsatz von K.O.-Tropfen oder anderen Stoffen verschärft die Schwere des Verbrechens erheblich. Dem trägt unser Strafrecht heute nicht ausreichend Rechnung. Wer K.O.-Tropfen einsetzt, spielt in jedem Einzelfall mit dem Leben des Opfers.
Mit dieser Gesetzesänderung setzt sich NRW dafür ein, den Strafrahmen zu verschärfen und neue gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um den Opfern mehr Gerechtigkeit zu verschaffen. Denn noch immer bleiben Täter oft unbestraft.
Bild: Priscilla Du Preez (Unsplash, Unsplash Lizenz)
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