01.10.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Verein Deutscher Ingenieure.
In seinem neuen Positionspapier formuliert der VDI klare Anforderungen für die Weiterentwicklung der Ingenieursgesetze. Sie bilden den gesetzlichen Rahmen für die Ausbildung und Berufsausübung von Ingenieuren, dienen dem Schutz der Berufsbezeichnung und regeln die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse. Der VDI fordert, dass sich nur „Ingenieur“ nennen darf, wer ein mindestens sechssemestriges ingenieurwissenschaftliches Vollzeitstudiums, entsprechend 180 ECTS, an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat.
Auch künftig soll sich das Recht zum Führen der Berufsbezeichnung unmittelbar aus den Ingenieurgesetzen ergeben. Eine Mitgliedschaft in bzw. Bescheinigung von einer Ingenieurkammer darf keine Voraussetzung für das Führen der Berufsbezeichnung werden. Länderspezifische Regeln zum Führen der Berufsbezeichnung zögen nach Meinung des VDI die Gefahr einer Fragmentierung des deutschen Arbeitsmarktes für Ingenieure nach sich.
AnzeigeDie Anerkennung ausländischer Abschlüsse kann durch die engineerING card, den Berufsausweis für Ingenieure, erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Der VDI fordert die für das Prüfen ausländischer Abschlüsse zuständigen Stellen auf, dieses Vorgehen in der Praxis umzusetzen und so die engineerING card zur Vereinfachung der Anerkennung zu nutzen.
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