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Trinkgeld ja oder nein – das ist hier die Frage!

11.07.2013  — Gertrud Zeller.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

„Das macht dann 19,85 Euro!“ sagt der Kellner. Was mache ich jetzt? Wie viel Trinkgeld gebe ich denn nun? Eine Frage, die immer wieder die Gemüter beschäftigt - unsere Expertin Gertrud Zeller hat für Sie die Antwort.

Kommen wir wieder zu unserer Situation aus dem Restaurant zurück: Wenn ich nur aufrunde, also ihm einfach einen 20-Euro-Schein in die Hand drücke und sage: „Stimmt so!“ dann ist eines sicher: Es hat mir nicht geschmeckt. Generell gilt beim Trinkgeld immer noch die 10-15 %-Regelung. Bei 19,85 Euro gebe ich ca. 22,00 bis 23,00 Euro.

Es gibt natürlich auch einige knifflige Situationen, bei denen häufig Unklarheit herrscht. Beispiel: Der Chef hat eingeladen und begleicht demnach natürlich auch die Rechnung. Er ist mit 20 Personen im Lokal und zahlt mit Kreditkarte. Dies ist mittlerweile ein gängiges Verfahren. Es gibt nun 2 Varianten für die Bezahlung per Kreditkarte: Er erhält die Rechnung, gibt dem Kellner seine Kreditkarte, unterzeichnet den Beleg und legt einen Schein als Trinkgeld dazu (Bei einem Betrag von 500 Euro dürfen es gerne 50 Euro oder mehr sein. War er sehr zufrieden, freut sich der Service auch über 70 bis 100 Euro). Die andere Variante ist, dass die Rechnung ins Büro geschickt wird. In diesem Fall gibt er dem Kellner ebenfalls direkt vor Ort einen Schein als Dankeschön.

In vielen Lokalen, Restaurants und Clubs ist es mittlerweile üblich, eine Gemeinschafts-Trinkgeldkasse zu nutzen. Denn es gibt ja im Service nicht nur den Kellner. Es gibt Thekenpersonal, welches nur die Getränke bereitstellt. Es gibt Servicekräfte, die nur die Tische abräumen usw. Mit einer Gemeinschaftskasse wird man jedem gerecht. Alle Trinkgelder werden in die Kasse gegeben und am Ende des Tages/der Woche unter allen Mitarbeitern prozentual verteilt.

Von Lokal zu Lokal sind die Trinkgeld-Regelungen unterschiedlich. Halten Sie es persönlich am besten so, wie Sie sich fühlen. War es schön und es hat Ihnen geschmeckt, geben Sie Ihrer Bedienung direkt ca. 10 bis 15 Prozent des Betrages. Waren Sie unzufrieden, dann sagen Sie es am besten direkt, so hat das Lokal die Möglichkeit, die Qualität zu verbessern. Bei Unzufriedenheit können Sie das Trinkgeld etwas reduzieren. Wenn der Service unfreundlich, die Qualität schlecht und die Sauberkeit fragwürdig war, dann verzichten Sie auf Trinkgeld. Und verzichten Sie auch darauf, dieses Lokal wieder zu betreten.

Übrigens: Wenn Sie kein Trinkgeld geben (außer bei sehr schlechter Restaurant-Leistung), gelten Sie als unhöflich.

Momentan ist Sommer. Das ist wunderbar. Wenn es irgendwie geht, radeln wir in einen Biergarten. Und natürlich gelten auch hier die gleichen Regeln.

Ich wünsche Ihnen viele wunderbare Biergarten- und Restaurantbesuche.

Herzlich grüßt

Ihre Gertrud Zeller

Die Autorin:

20-jährige Berufserfahrung im Chefsekretariat. Seit 1999 selbstständige Seminarleiterin. Sie ist Mitinhaberin des Unternehmens "Die Seminarschneider" und „Trainerin aus Leidenschaft“. Frau Zeller hat einen Lehrauftrag für Rhetorik, Präsentation und Besprechungsmanagement an der Hochschule Pforzheim und ist außerdem für viele Seminaranbieter und eigene Kunden tätig. Ihr Herz schlägt vor allen Dingen für die Themen Präsentation, Veranstaltungsmanagement, Protokollführung und besonders für alle Themen rund um das Sekretariat. Durch ihre langjährige praktische Erfahrung im Assistenzbereich versteht es Frau Zeller bereits von der ersten Minute an im Seminar sehr praxisnah zu berichten und zu handeln.

Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Gertrud Zeller.
 

 

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