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Täglich grüßt: das Komma?

26.07.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Eine kniffelige Frage auch unter geübten SchreiberInnen: Was steht nach dem Gruß in der Geschäftskorrespondenz? Außer dem Namen natürlich - etwa noch ein Satzzeichen? Wir erklären, was richtig ist und wie Sie Abwechslung ins Briefende bringen können.

Da uns im Berufsalltag so viel Schreiben ins Haus flattern, könnte man sich einmal die Mühe (oder den Spaß) machen, die Satzzeichen nach den Grüßen zu zählen. Wahrscheinlich steht bei mehr als der Hälfte der Schreiben nach der Grußformel ein Komma: "Mit freundlichen Grüßen,". Manche 'schreien' sogar dem Leser die Grüße - mit einem Ausrufezeichen versehen - entgegen. Das mag für E-Mails im privaten Bereich gerade noch zulässig sein, schön ist es jedenfalls nicht. In Geschäftspost ist es hingegen völlig unangebracht, ja schlicht falsch.

Denn:
Nach der Grußformel in der deutschen geschriebenen Sprache steht kein Satzzeichen.
So sieht es die DIN 5008 und der Duden vor.


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Darüber brauchen Sie sich also ab heute den Kopf nicht mehr zu zerbrechen. Nicht bei der Interpunktion, sondern beim Gruß selbst ist etwas mehr Kreativität hingegen gern gesehen. „Mit freundlichen Grüßen“ und „Freundliche Grüße“ sind Standardformulierungen - förmlich, aber auch sehr gewöhnlich.

Gerade wenn Sie manchen Empfängern regelmäßig schreiben, können Sie Ihre Korrespondenz durch abwechslungsreiche Formulierungen etwas auflockern. Als Beispiele:

  • Herzliche Grüße (nach München)
  • Mit besten Grüßen (aus Stuttgart)

oder noch 'beschwingter':

  • Mit sommerlichen (winterlichen, frühlingshaften) Grüßen
  • Mit weihnachtlichen (österlichen) Grüßen
  • Mit den besten Wünschen für ein schönes Wochenende

Natürlich nicht vergessen: Der Gruß wird durch eine Leerzeile vom Schlusssatz abgetrennt.

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