Die Wörter "wenn" und "hätte" sind gemeinhin die teuersten an den
Aktienbörsen.
Was für Spekulanten wahr ist, gilt auch für
Hausbesitzer: Der Satz "Hätte ich nur vor dem Frühjahrssturm eine
Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen" kommt definitiv
zu spät. Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer des unabhängigen
Verbraucher- und Vergleichsportals FinanceScout24, empfiehlt deshalb,
sich rechtzeitig vor den ersten Orkanen im Frühling mit dem Thema
vertraut zu machen, gegebenenfalls neue Policen abzuschließen oder
bestehende Versicherungen zu optimieren.
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"Zu hoffen, dass es mich schon nicht treffen wird, ist sehr
leichtsinnig", warnt Schlossberger. "Im Jahr 2010 richteten 950
Naturkatastrophen weltweit einen Schaden von knapp 130 Milliarden
US-Dollar an. Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu schweren
Schäden durch Sturm und Starkregen." Wichtig seien vor allem drei
Punkte:
- Vorsorge treffen, um Schäden erst gar nicht entstehen zu
lassen;
- 2) Die richtigen Versicherungen abschließen;
- 3) Bescheid
wissen über das richtige Vorgehen im Schadenfall.
Beim ersten Punkt, der Vorsorge, sollten sich Hausbesitzer vor
allem auf das Dach konzentrieren. Es gilt als die größte
Schwachstelle bei Stürmen. Besonders gefährdet sind Flachdächer, die
bei Sturm wie ein Segel wirken. Steildächer hingegen sind aufgrund
ihrer Aerodynamik weniger anfällig. Wer ein "Risiko"-Dach besitzt,
sollte Sturmklammern anbringen lassen. Sie minimieren die Sogwirkung
des Windes und verhindern das Abrutschen der Dachpfannen.
Hauptangriffspunkt für starke Winde sind lose oder beschädigte
Dachziegel. "Deshalb ist es wichtig, das Dach regelmäßig zu
kontrollieren", erklärt FinanceScout24-Chef Schlossberger: "Beim
Verdacht auf Schäden sollte man diese Stellen von einem Dachdecker
rechtzeitig überprüfen lassen."
Beim zweiten Punkt, dem Abschluss der richtigen Policen, ist es
wichtig zu wissen, welche Versicherung wann und wofür zahlt: Schäden
an Gebäuden, Einrichtungsgegenständen, Möbeln und Autos sind bei
Wohngebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen grundsätzlich erst ab
Windstärke 8 gedeckt. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62
bis 74 Stundenkilometern. "Erst dann liegt gemäß der Definition der
Versicherer ein Sturm vor", erklärt Schlossberger. Die
Wohngebäudeversicherung deckt neben direkten Sturmschäden auch
Schäden durch herabfallende Äste, entwurzelte Bäume oder abgeknickte
Schornsteine. Folgeschäden durch eindringendes Regenwasser sind
ebenfalls mitversichert. Geht Wohninventar zu Bruch, zahlt die
Hausratversicherung. Unabhängig von der Ursache reguliert eine
Glasversicherung Schäden an Fenster- oder Türscheiben.
Wichtig: Zu Bruch gegangener Hausrat wird nur erstattet, wenn sich
das Inventar während des Sturms in einem Gebäude befand, das
ebenfalls vom Wind beschädigt wurde. Eine Ausnahme sind außen am
Gebäude montierte Antennen und Markisen. Übrigens zahlen Hausrat- und
Wohngebäudeversicherungen auch für grob fahrlässig verursachte
Schäden. Die Höhe der Entschädigung hängt allerdings davon ab, wie
schwer der Verstoß des Kunden war.
Überflutete Keller sind ein Fall für die Elementarversicherung,
die unbedingt Bestandteil der Wohngebäudeversicherung sein sollte.
Diese reguliert Schäden bei Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutschen,
Schneelast-Schäden und Lawinenabgängen.
Fallen während des Sturms Dachziegel auf ein geparktes Auto, ist
die Teilkasko zahlungspflichtig. Versichert ist allerdings nur der
Zeitwert des Wagens. Fährt man dagegen selbst mit dem Auto in einen
umgestürzten Baum, steht nur eine Vollkaskoversicherung für den
Schaden gerade.
Beim dritten Punkt, dem richtigen Vorgehen im Schadensfall, ist es
wichtig, Sturmschäden unverzüglich zu melden. Viele Versicherer
unterhalten hierfür Notrufnummern. "Zudem sind Betroffene
verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens
erschwert", warnt FinanceScout24-Geschäftsführer Schlossberger. "Im
Zweifel besser beim Versicherer nachfragen, wie man sich verhalten
soll." Unverzüglich beseitigen darf (bzw. muss) man Gefahrenquellen.
Schäden dürfen notdürftig repariert werden, damit sie nicht noch
größer werden.
In jedem Fall sollte man der Assekuranz umgehend eine Liste der
beschädigten oder kaputten Gegenstände mit dem Zeitpunkt des Kaufs
und dem Neupreis übermitteln. Kassenzettel sind dabei hilfreich,
ebenso Fotos der betroffenen Teile. "Idealerweise erledigt man alles
schriftlich und bewahrt Kopien des Schriftverkehrs auf", empfiehlt
Schlossberger. Telefonate sollte man nur mit Zeugen führen, sich
dabei die Kontaktdaten des Gesprächspartners notieren und auf eine
zügige Abwicklung drängen. Kaputte Gegenstände darf man erst nach
Rücksprache mit dem Versicherer entsorgen.
Quelle: FinanceScout24