13.07.2017 — Moira Frank. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die Regeln 161–163 klären im Duden die Schreibweise von Straßennamen. Hier wird die Straßenecke immer zuerst genannt. In dem Fall unseres Lesers kann es demnach heißen: "Ecke Bad- und Kantstraße" oder "Ecke Bad-/Kantstraße". Ein "der" vor dem Straßennamen bleibt optional. Wieder einmal eine Rechtschreibregel, bei der es heißt: Machen Sie, wie Sie es besser finden – solange Sie es einheitlich machen.
Überhaupt bereiten Straßennamen und ihre Rechtschreibung immer wieder Kopfzerbrechen. Wann schreibt man Straßen getrennt und wann zusammen?
In der Kürzestfassung: Der "Hohe Weg" wird getrenntgeschrieben, da hier ein sogenanntes gebeugtes Adjektiv vorlegt. Die "Seestraße" wird als zusammengesetzter Straßenname zusammengeschrieben. Die "Hamburger Straße" wird getrenntgeschrieben, da hier vom Ortsnamen "Hamburg" auf "-er" abgeleitet wurde. Mehrteilige Straßennamen wie der "Max-Mustermann-Weg" werden mit Bindestrichen verbunden.
Einfach auf das Straßenschild schauen ist auch keine Lösung, denn neue Straßenschilder kosten um die 100 Euro und werden aus Kostengründen oft nicht ersetzt. Die "Schloßstraße" sollte dann zwar längst "Schlossstraße" geschrieben werden – aber damit wird gern gewartet, bis die Schilder ohnehin ausgetauscht werden müssen.
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