06.05.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.
Das Wachstumschancengesetz ist verabschiedet – und damit auch alle Änderungen, die die steuerfreien Arbeitgeberleistungen 2024 betreffen. „Der Gesetzgeber hat einige Werte angepasst. Ein paar Hilfen laufen dieses Jahr allerdings aus. Hier müssen Arbeitgeber schnell handeln, wenn sie von der Steuerbefreiung profitieren wollen“, erklärt Steuerberater und Sozialversicherungsexperte Andreas Islinger.
„Klar, wer seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Benefits bietet, muss erst einmal dafür zahlen. Aus unserer Erfahrung lohnt sich das allerdings. Denn: Wenn die gewünschte Gehaltssteigerung nicht jedes Jahr geht, lassen sich die Mitarbeitenden so dennoch motivieren“, weiß Islinger.
Bild: Kindel Media (Pexels, Pexels Lizenz)
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