13.03.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ArtevanaTax Steuerberatungsgesellschaft mbH.
Gerade für Firmen, die als GmbH oder GmbH & Co. KG geführt werden und relativ geringen Umsatz haben und mit nur wenigen Mitarbeitern stellen die derzeitigen Anforderungen an die Bilanzierung eine große Belastung dar. Die Steuerberater, die letztendlich die Tätigkeit in der Regel ausführen, haben es schwer, diesen Bürokratismus ihren kleinen Mandanten verständlich zu machen.
Deshalb begrüßen auch Steuerberater sehr diese Richtlinie, die das Arbeiten mit den Mandanten endlich auch vereinfachen wird.
Die jetzt von Deutschland noch umzusetzende Richtlinie enthält u.a. folgende Erleichterungen:
Die Befreiungen können Unternehmen in Anspruch nehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte unterschreiten: 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Jahresumsatz und zehn Mitarbeiter. Ihr Steuerberater klärt Sie auf, ob Sie darunter fallen.
Das Bundesjustizministerium hatte sich wohl sogar für noch weitergehenden Bürokratieabbau ausgesprochen. Entgegnungen aus anderen Mitgliedsstaaten konnten gemeinsam mit Frankreich in dem vorliegenden Kompromiss entkräftet werden. Die Richtlinie wird dann nach Inkrafttreten für Erleichterungen sorgen und den Verwaltungsaufwand für diese Firmen senken.
Quelle: ArtevanaTax Steuerberatungsgesellschaft mbH
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