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Stellungnahmen zum BMF-Schreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie (IV)

05.04.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Teil 4: Notwendigkeit der Umstellung bereits im laufenden Jahr

Die E-Bilanz ist für alle Unternehmen für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, Pflicht. Die Anforde­rungen an EDV und Rechnungswesen sind umfangreich. Alle großen Anbieter von ERP-Software arbeiten derzeit an einer XBRL-Schnittstelle zur Übermittlung der Daten. Mit der technischen Umstellung ist es jedoch nicht getan. Auch die Prozesse im Rechnungswesen werden sich mit der Einführung der E-Bilanz grundlegend verändern. Welche buchhalterischen Neuerungen auf Sie zukommen, zeigen die folgenden Auszügen aus den Stellungnahmen der Verbände zu den bereits als Entwurf veröffentlichten Taxonomie-Datensätzen. Wir haben die Stellungnahmen thematisch geordnet:
Notwendigkeit der Umstellung bereits im laufenden Jahr

Auch wenn die erste E-Bilanz erst 2012 einzureichen ist, muss die EDV in den Unternehmen bereits zu Beginn des Geschäftsjahres 2011 umgestellt sein.
Gemeinsame Erklärung von DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GDV, HDE und BGA

Ist es für die Steuerpflichtigen nicht möglich, zu Beginn ihres Wirtschaftsjahres (i.d.R. der 1. Januar) im Sinne der Taxonomie zu buchen, sondern erst im Laufe des Jahres, führt dies entweder zu erheblichem Mehraufwand durch nachträgliche Umbuchungen oder zu einer verstärkten beziehungsweise ausnahmslosen Nutzung von Taxonomie-Auffangpositionen, wodurch der Erkenntnismehrgewinn für die Finanzverwaltung gegen „null“ gehen dürfte.
Deutscher Steuerberaterverband e.V.

Die Zitate sind den offiziellen Stellungnahmen der Verbände zur Veröffentlichung der Taxonomie entnommen. Alle Stellungnahmen im Überblick finden Sie auf der Webseite des BMF »



Quelle: Verlag Dashöfer
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