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Stellungnahmen zum BMF-Schreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie (II)

05.04.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Teil 2: Muss-Felder der E-Bilanz

Die E-Bilanz ist für alle Unternehmen für alle Wirtschafts­jahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, Pflicht. Die Anforderungen an EDV und Rechnungswesen sind umfangreich. Alle großen Anbieter von ERP-Software arbeiten derzeit an einer XBRL-Schnittstelle zur Über­mittlung der Daten. Mit der technischen Umstellung ist es jedoch nicht getan. Auch die Prozesse im Rechnungswesen werden sich mit der Einführung der E-Bilanz grundlegend verändern. Welche buchhalterischen Neuerungen auf Sie zukommen, zeigen die folgenden Auszügen aus den Stellungnahmen der Verbände zu den bereits als Entwurf veröffentlichten Taxonomie-Datensätzen.

Wir haben die Stellungnahmen thematisch geordnet:
Muss-Felder der E-Bilanz

Da nicht wie bisher durchschnittlich ca. 10 bilanzielle Abweichungen erfasst werden müssen, sondern ca. 500 Muss-Felder bedient werden müssen, ergibt sich dadurch für Großunternehmen ein enormer Mehraufwand [...].
Gemeinsame Erklärung von DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GDV, HDE und BGA

Die Vertreter der Finanzverwaltung haben vorgesehen, dass viele Pflichtangaben, sog. Muss-Felder, in der E-Bilanz vorgesehen sind. Viele Felder müssen belegt werden, obwohl in diesen Punkten bilanziell bislang gar keine Angaben erforderlich waren.
Bundesrechtsanwaltskammer

Diese Muss-Felder beinhalten nicht nur bilanzielle Korrekturen, sondern in weitaus höherem Maß außerbilanzielle Korrekturen, umsatzsteuerliche Informationen sowie eine Vielzahl von weiteren steuerlichen Informationen.
Gemeinsame Erklärung von DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GDV, HDE und BGA

Zudem sind einige Positionen rechnerisch mit Mussfeldern verknüpft, so dass sie faktisch zu Mussfeldern werden, was zu einer erheblich umfangreicheren Gliederungstiefe führt.
Gemeinsame Erklärung von DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GDV, HDE und BGA

Beispiel

„Kasse“ ist ein Muss-Feld. „Kassenbestand, Bankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks“ ist ein Summen-Muss-Feld. Die als „rechnerisch notwendig, soweit vorhanden“ gekennzeichneten Positionen „Schecks“, „Bundesbankguthaben“ und „Guthaben bei Kreditinstituten“, die eigentlich keine Muss-Felder sind, müssen lt. Rn. 15 des Entwurfschreibens ebenfalls befüllt/gemeldet werden, wenn ansonsten das Summen-Muss-Feld für „Kassenbestand, Bankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks“ nicht durch Addition der Muss-Felder aus den Unterpositionen aufgeht.
Gemeinsame Erklärung von DIHK, BDI, ZDH, BDA, BdB, GDV, HDE und BGA

Die Zitate sind den offiziellen Stellungnahmen der Verbände zur Veröffentlichung der Taxonomie entnommen. Alle Stellungnahmen im Überblick finden Sie auf der Webseite des BMF »



Quelle: Verlag Dashöfer
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