03.02.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Steuerberaterkammer München.
Mancher liebäugelt dabei mit einer Privatschule – doch die jährlichen Ausgaben für das Schulgeld sind oftmals horrend. Aber es gibt zumindest eine gute Nachricht: „Die Schulkosten der Kinder kann man zum Teil steuerlich geltend machen“, weiß Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Steuerberaterkammer München.
So sind 30 Prozent des Schulgeldes steuerlich absetzbar, und zwar bis zu einer Obergrenze von 5.000 Euro im Jahr. Allerdings macht die Finanzverwaltung hierbei ein paar Einschränkungen. So muss die Schule staatlich anerkannt sein und zu einem allgemein anerkannten Schulabschluss hinführen. Der private Judokurs in einer Sportschule fällt also nicht unter diese steuerliche Regelung. Auch Mittagessen, Nachmittagsbetreuung oder Kosten für eine Unterkunft – etwa in einem Internat – rechnen nicht zum Schulgeld. „Eltern sollten also darauf achten, dass solche Posten auf einer Rechnung separat vom Schulgeld ausgewiesen sind“, erläutert Schwab.
„Besitzt die Schule einen als gemeinnützig anerkannten Förderverein, können Spenden an ihn abzugsfähig sein“, sagt der Steuerberater.
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?