16.04.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin.
Vorgesehen ist ein abgestuftes Modell, das jeweils klare Regelungen für Zusatzbeiträge von bis zu 30 Euro, bis zu 60 Euro oder zwischen 60 und 90 Euro definiert. Durch ein neu eingeführtes Meldeverfahren wird Transparenz im Bereich der Kita-Zuzahlungen hergestellt, bei Regelverstößen sind die Anrufung einer Schiedsstelle und Sanktionen möglich. Die Neuregelung erfolgt auf der Grundlage der jüngsten Änderung des KitaFöG in einer Anlage zur Rahmenvereinbarung RV Tag.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, betont: „Die Frage, ob ein Kind einen Kita-Platz bekommt, darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb ist diese Neuregelung ein großer Erfolg im Sinne der Eltern. Sie schiebt überzogenen Forderungen einen Riegel vor und verhindert, dass Eltern in Zeiten knapper Kita-Plätze unter Druck gesetzt werden. Extra-Angebote sind in den Kitas weiterhin möglich, die Zusatzbeiträge müssen aber angemessen sein. Es ist erfreulich, dass es uns gelungen ist, mit den Kita-Trägern zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Träger, die bisher schon verantwortungsbewusst agiert haben, werden mit der Begrenzung der Zuzahlungen keine Probleme haben. Für sie ist es von Vorteil, dass nun ein klares, differenziertes Verfahren in diesem Bereich etabliert wurde.“
Im Einzelnen sieht die nun erzielte Einigung unter anderem Folgendes vor:
Recht auf einen zuzahlungsfreien Platz und Wahlfreiheit der Eltern
Jeder Träger ist verpflichtet, auf Wunsch der Eltern einen Platz anzubieten, für den keine Zuzahlungen entstehen. Der Abschluss eines Betreuungsvertrags darf nicht von Zuzahlungen abhängig gemacht werden.
Eine Zuzahlungsvereinbarung muss jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden können. Die Kündigung durch die Eltern darf nicht zu einer Kündigung des Betreuungsvertrags durch den Träger führen.
Zuzahlungen sind regelmäßige (meist monatliche) Zahlungen für zusätzliche Leistungen. Zahlungen für einmalige Veranstaltungen im Rahmen des Kita-Alltags fallen nicht darunter.
Ausnahme Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten (EKT): In einer EKT haben Eltern keinen Anspruch auf einen zuzahlungsfreien Platz. Vereinbarte Zuzahlungen können nicht einseitig gekündigt werden, grundsätzlich gilt hier die Mehrheitsentscheidung im Trägerverein. Die Obergrenze von 90 Euro gilt aber auch für diese Einrichtungen.
Keine Doppelfinanzierung von Leistungen
Zuzahlungen dürfen nicht die bereits vom Land Berlin finanzierten Leistungen betreffen. Unzulässig sind insbesondere Zuzahlungen für rechtlich vorgegebene Personal- und Raumstandards, Aufnahmegebühren, Kautionen oder Freihaltegelder.
Begrenzung von Zuzahlungen
Zuzahlungen müssen angemessen sein.
Der maximal zulässige monatliche Höchstbetrag für Zuzahlungen inklusive Frühstück und Vesper beträgt insgesamt 90 Euro pro Kind.
Für Frühstück und Vesper gelten 30 Euro pro Kind und Monat als grundsätzlich angemessen (20 Euro Frühstück, 10 Euro Vesper). Im Einvernehmen zwischen Träger und Eltern kann in diesen Fällen auf einen Nachweis über die Verwendung verzichtet werden.
Bis zu einem Gesamtbetrag von 60 Euro (inkl. Frühstück und Vesper) können Trägerleistungen gebündelt als „Paket“ angeboten werden.
Überschreitet der Gesamtbetrag der Zuzahlungen 60 Euro pro Kind und Monat, müssen alle besonderen Leistungen für die Eltern einzeln auswählbar sein.
Melde-/Nachweispflicht
Der Träger ist verpflichtet, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie spätestens einen Monat vor Beginn der Umsetzung eine Zuzahlungsregelung zu melden. Werden keine Zuzahlungen erhoben, ist eine einmalige Fehlanzeige erforderlich.
Zuzahlungsvereinbarungen sind schriftlich abzuschließen.
Die Verwendung der Zuzahlungen muss den Eltern einmal jährlich nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden.
Pflichtverletzungen/Sanktionen
Bei Hinweisen auf Pflichtverletzungen ist ein einheitliches, transparentes Verfahren vorgesehen, mit vorgegebene Fristen für Stellungnahmen und dem Recht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Unterlagen des Trägers einzusehen. Zur möglichst einvernehmlichen Beilegung von Konflikten wird eine Schiedsstelle eingerichtet.
Bei Pflichtverletzungen bestehen abgestufte Sanktionsmöglichkeiten, z. B. Kürzung, Einbehaltung und Rückforderung von Geldern bis hin zur Kündigung des Trägers bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen.
Themen
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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