14.09.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV).
"Führungskräfte sind Vorbilder für ihre Mitarbeiter", sagt Benjamin Heyers, Referatsleiter Personal bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz. "Nehmen sie selbst an Angeboten wie Rückenschulen, Massagen oder Gesundheitstagen teil, kann dies die Akzeptanz der Belegschaft für solche Maßnahmen deutlich erhöhen." Zudem sollten Führungskräfte ihr Team ausdrücklich zur Teilnahme an solchen Aktionen auffordern, regelmäßig auf Rückenbelastungen bei der Arbeit ansprechen und gemeinsam nach Lösungen suchen. "So kann zum Beispiel eine Mitarbeiterbefragung mehr Aufschluss darüber geben, wo der Schuh drückt und welche Angebote noch fehlen."
Damit dies gelingt, müssen die betrieblichen Rahmenbedingungen stimmen: Hier ist die Unterstützung durch die Unternehmensführung und das Personalmanagement gefragt. In regelmäßigen Führungskräftetrainings können sie etwa sicherstellen, dass das Thema Rückengesundheit bei den Vorgesetzten einen höheren Stellenwert erhält. Zudem schärfen sie ihren Blick für die Gefährdungen im Betrieb. "Vielen Führungskräften ist nicht bewusst, dass sie für die Sicherheit und Gesundheit ihres Teams bei der Arbeit mit verantwortlich sind", erläutert Heyers.
Um die Rückengesundheit ihrer Beschäftigten zu verbessern, steht Unternehmen eine Fülle von Maßnahmen zur Verfügung. Diese leiten sich individuell aus der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ab. So können etwa ergonomisch geformte Arbeitsmöbel oder technische Hilfsmittel für Entlastung sorgen. Auch organisatorische Maßnahmen können helfen, etwa regelmäßige Bewegungspausen bei Arbeiten in Zwangshaltungen, wie am Bildschirmarbeitsplatz. Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Planung und Umsetzung von Maßnahmen erhalten Unternehmen innerbetrieblich Hilfestellung durch ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und ihren Betriebsarzt. Gerne berät sie auch ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Hintergrund "Denk an mich. Dein Rücken":
In der Präventionskampagne "Denk an mich. Dein Rücken" arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Knappschaft zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Rückenbelastungen zu verringern.
Themen
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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