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Rechtsformen: Die GmbH - mit Sicherheit flexibel

09.08.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: none.

Der Berliner Rechtsanwalt Michael Wollenhaupt von der Kanzlei Bartels Kim Wollenhaupt Rechtsanwälte (www.allmedialaw.de) nennt den wichtigsten Grund für die Attraktivität der GmbH: die weitreichende Haftungsbegrenzung.

Damit ist gemeint, dass die Gläubiger bei einer Insolvenz nicht auf das Privatvermögen des Gesellschafters zugreifen dürfen, sondern nur auf das Kapital der Gesellschaft.


Keine private Haftung und gutes Image

Deshalb gehört die GmbH zu den Kapitalgesellschaften: Der Gesellschafter haftet grundsätzlich nicht persönlich. Der Gründer einer Personengesellschaft, etwa einer GbR, haftet dagegen auch mit seinem privaten Vermögen.

Laut Wollenhaupt missverstehen viele Gründer diesen Vorteil: "Haftungsbeschränkung ist nicht gleich Stammkapital. Bei einer GmbH-Insolvenz haftet die Gesellschaft mit dem gesamten betrieblichen Vermögen, das in das Geschäft eingebracht wurde."

Möchte ein Gründer eine GmbH gründen, muss er 25.000 Euro als Mindeststammkapital mitbringen. Bleibt die GmbH erfolglos und fährt keinen Umsatz ein, können die Gläubiger nur auf dieses Kapital zugreifen - nicht jedoch auf das Privatvermögen. Wächst die GmbH dagegen, steht bei einer Insolvenz das gesamte angesammelte Betriebsvermögen auf dem Spiel.

Das sei aber nicht der einzige Grund, der die GmbH zur beliebtesten Rechtsform macht, sagt Wollenhaupt: "Die GmbH genießt ein hohes Ansehen in Deutschland. Im täglichen Geschäftsverkehr wissen Banken, Kunden oder Zulieferer auf den ersten Blick: Da steckt Geld dahinter. Durch die Mindestkapitalisierung gewährleistet die GmbH eine gewisse Bonität."

Quelle: Mittelstand direkt
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