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Qualität für Staatsprojekte in Privathand

05.01.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesarchitektenkammer.

Bundesbauminister Peter Ramsauer sieht öffentliche Partner für die Formulierung und Durchsetzung der Qualitätsansprüche bei Projekten der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) in der Pflicht.

„Die Qualität kommt nicht von selbst. Nicht alle architektonischen Ansprüche an ein Gebäude werden automatisch vom privaten Partner erfüllt. Gefordert ist vor allem auch der öffentliche Auftraggeber – und zwar in allen Projekt-Phasen.“, schreibt Ramsauer im Vorwort einer von ihm in Auftrag gegebenen Studie über ÖPP-Projekte.

Die Fakultät für Architektur der Fachhochschule Köln unter der Leitung von Prof. Hans-Peter Achatzi hat dafür in 17 intensiven Fallstudien die Abläufe und Ergebnisse von ÖPP-Projekten untersucht. Danach drohen Mängel bei ÖPP-Projekten vor allem dann, wenn der staatliche Auftraggeber sich zur stark auf die Kostensenkung fixiert und wenn er sich zu wenig für eine hohe Qualität des Baus engagiert. Ramsauer mahnt: „Gefordert ist vor allem auch der öffentliche Auftraggeber – und zwar in allen Projekt-Phasen.“

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  • Formale Angebotsprüfung
    (1. Wertungsstufe)
  • Prüfung der Eignung der Bieter
    (2. Wertungsstufe)
  • Prüfung der Angemessenheit der Preise
    (3. Wertungsstufe)
  • Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots
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  • Aufklärungs- und Verhandlungsgespräche
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Die Studie belegt, dass die privaten Projektpartner vor allem an niedrigen Bau-, Betriebs- und Unterhaltungskosten des Gebäudes interessiert sind. Achatzi erläutert: „Baut und betreibt ein Privatunternehmen zum Beispiel ein Schulgebäude, dann sind andere Faktoren als die Kosten für ihn zweitrangig – etwa gute Lernbedingungen, eine hohe Aufenthaltsqualität und eine anspruchsvolle Gestaltung des Baus und seines Inneren.“ Daraus folgert Tillman Prinz, Geschäftsführer der Bundesarchitektenkammer: „Hohe Qualität wird nur erreicht, wenn der öffentliche Auftraggeber für sie klare Maßstäbe setzt und im Projektverlauf für deren Einhaltung sorgt.“ Nach der Untersuchung haben die öffentlichen Auftraggeber bisher jedoch nur bei 28 Prozent aller ÖPP-Projekte ein Fachgremium gebildet, das speziell auf die Qualität achtet. Und in seiner Bewertung wurde die Architekturqualität im Mittel nur mit 23,8 Prozent gewichtet, der Preis hingegen mit bis zu 70 Prozent.

Aus ihrer Analyse leitet die Forschungsarbeit Empfehlungen ab, um bei ÖPP-Projekten eine gute Qualität zu sichern:

  • Der öffentliche Auftraggeber braucht von der ersten Projektidee bis zur Inbetriebnahme ein Team, das die Entwicklung und Herstellung des Baus kontinuierlich steuert. An der Spitze dieses Teams muss ein starker und kompetenter Projektleiter stehen. Unentbehrlich im Team ist ein qualitätssichernder Architekt.
  • Der Auftraggeber muss zu Beginn die architektonisch-funktionalen Anforderungen klar und deutlich benennen und ihre Einlösung ständig überwachen.
  • Die besten Chancen auf hohe Qualität bietet ein Planungswettbewerb, der dem ÖPP-Vergabeverfahren vorgeschaltet wird. Dies ist bisher nur bei vier Prozent der ÖPP-Verfahren der Fall. Tillman Prinz: „Die meisten Auftraggeber vergeben die Chance, unter einer Vielzahl von Lösungsalternativen die beste auszuwählen.“
  • Der Entwurfsarchitekt, der nach diesem Wettbewerb beauftragt wird, ist bis zur Inbetriebnahme verantwortlich zu beteiligen.
  • Nach den heutigen Vergabebestimmungen ist die Information und Beteiligung von Politik und Öffentlichkeit so gut wie unmöglich. Hier sind dringend Änderungen erforderlich.

Hans-Peter Achatzi betont: „Wir lehnen ÖPP-Projekte nicht grundsätzlich ab. Dass sie auch hohe architektonisch-funktionale Qualität erreichen können, zeigen zum Beispiel die Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin und die Duale Hochschule in Heidenheim. Sie sind baukulturell hochwertig und erfüllen im hohem Maß die Anforderungen an die Nutzung und Nachhaltigkeit.“ Der Bericht steht hier auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

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Quelle: Bundesarchitektenkammer

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