28.03.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V..
Das Teilen von Links und deren Inhalte über Social Media ist für viele Nutzer nicht mehr wegzudenken. Heute erreichen Informationen mit nur einem Klick in Sekundenschnelle eine Vielzahl von Nutzern. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. stellt in seinem neuen Praxisratgeber die Funktionsweise von Empfehlungstools vor. Darin informiert der Verband über den richtigen Umgang mit Fotos und Vorschaubildern beim Teilen in sozialen Netzwerken. In seinem Papier verdeutlicht der Verband die allgemeinen rechtlichen Grundlagen für die Nutzung fremder Inhalte im Netz und klärt Verbraucher und Unternehmer über mögliche Stolperfallen auf. Der Praxisratgeber zum Herunterladen als PDF-Dokument und weitere Details stehen auf der BVDW-Website unter www.bvdw.org.
„Das Posten fremder Inhalte auf dem eigenen Profil auch unter Verwendung von kleinen Vorschauansichten kann unter Umständen rechtlich problematisch sein. Ganz gleich, in welcher Erscheinungsform der Austausch von Informationen im Internet heute erfolgt – Verbraucher und Unternehmer müssen das geltende Recht beachten und benötigen gegebenenfalls die erforderlichen Nutzungsrechte. Die aufgezeigte Problematik verdeutlicht ganz praktisch, dass das derzeitige Urheberrecht mit der technischen Gestaltung des Auffindens und des Austauschs von Informationen im Netz nur schwer Schritt hält. Vor allem im Bereich der sozialen Kommunikation erscheinen neue Standards und eine interessengerechte Anwendung der bestehenden Regeln für ein einheitliches Rechtsverständnis notwendig und wünschenswert“, sagt RA Michael Neuber, Justiziar des BVDW.
Der BVDW-Praxisratgeber im Überblick
Kostenfreier Download:
Praxisratgeber zu Vorschaubildern in sozialen Netzwerken (214 KB)
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