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Pragmatische Lösung für den eCommerce – SEPA Lastschrift wird künftig unterstützt

17.09.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: PricewaterhouseCoopers AG.

PwC-Kommentar: Online-Mandat für Basislastschrift ist auch nach 1. Februar 2014 möglich / Dokumentations- und Informationspflichten nach SEPA müssen aber erfüllt werden / Handel liegt im SEPA-Zeitplan zurück

Im Internethandel dürfen Online-Lastschriften auch nach dem Start des einheitlichen europäischen Zahlungsraums (SEPA) am 1. Februar 2014 verwendet werden. Nach einem aktuellen Beschluss des deutschen SEPA-Rates müssen Verbraucher der Einlösung einer Lastschrift (SEPA-Basislastschrift) nicht zwingend schriftlich zustimmen. Vielmehr bleiben die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungsdienstleister maßgeblich.

„Der SEPA-Rat hat erfreulicherweise eine pragmatische Lösung für den Online-Handel gefunden. Unternehmen bleibt somit die Lastschrift als wichtiges Zahlungsinstrument im eCommerce erhalten. Die übrigen SEPA-Regeln sind von dem Beschluss aber nicht berührt – insbesondere die Dokumentations- und Informationspflichten im Lastschriftverfahren gelten zum Starttermin auch im Online-Handel“, erläutert Thomas Schräder, PwC-Partner und Experte für den Bereich Treasury.

Verbraucher müssen beispielsweise über die Abbuchung eines Rechnungsbetrages mindestens 14 Tage im Voraus informiert werden („Pre-Notification“). Bei der Bank muss die Basislastschrift mindestens fünf Tage vor dem Einlösungsdatum vorliegen, bei wiederholtem Einzug reicht eine Vorlaufzeit von zwei Tagen.

Handel unter Zeitdruck

Zwar ist der Umstellungsaufwand für den Online-Handel durch den Beschluss des SEPA-Rates etwas geringer geworden, der Zeitplan bleibt jedoch ehrgeizig. Laut der jüngsten europaweiten PwC-Umfrage zum Stand der SEPA-Vorbereitungen (SEPA Readiness Thermometer August 2013) ist die rechtzeitige Umstellung bei annähernd 40 Prozent der Handels- und Konsumgüterunternehmen zweifelhaft. Dennoch verfügten fast 70 Prozent der Befragten über keinen „Plan B“ für den Fall, dass es nach dem 1. Februar 2014 zu Verzögerungen im Zahlungsverkehr kommen sollte.

„In der Handels- und Konsumgüterbranche können wegen der stark ausdifferenzierten Lieferketten schon kleinere Störungen bei der Zahlungsabwicklung gravierende Folgen haben. Für die Unternehmen ist die Empfehlung des SEPA-Rates somit ein wichtiges Signal um die Umstellung nun vollumfänglich voranzutreiben“, betont Gerd Bovensiepen, Partner und Leiter des Bereichs Handel und Konsumgüter in Deutschland und Europa bei PwC.


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