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Parkett und Rollschreibtischstuhl – das geht nicht zusammen

06.09.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: HGV aktuell.

Zwar können Mieter ihre Wohnung ziemlich frei nutzen, doch nicht alles, was zum Haushalt gehört, ist auch mit der Wohnung kompatibel. Selbst ein Rollschreibtischstuhl kann teure Konsequenzen haben.

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In einem von AnwaltOnline berichteten Fall hatte ein Mieter einen Rollschreibtischstuhl verwendet. Eigentlich eine ganz normale Sache, solch ein Stuhl befindet sich ja in fast jedem Haushalt, dennoch hier ein schwerer Fehler. Die Wohnung war nämlich mit Echtholzparkett ausgelegt. Die Nutzung eines Schreibtischstuhls mit Rollen ist auf solch einem Belag keine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache, sondern eine falsche Benutzung, entschied das LG Dortmund! Im vorliegenden Fall verfügte der Mieter nämlich über einen im Nachbarhaus gelegenen Arbeitsplatz. Dieser war mit Laminatboden ausgestattet und somit unempfindlich gegenüber gleichartiger Belastung. Es bestand für die Nutzung auf dem Echtholzparkett keine Notwendigkeit.

Als die Wohnung zurückgegeben wurde, bemängelte der Vermieter die durch den Stuhl entstandenen Schäden und wollte den Schaden ersetzt haben - die Nutzung mit Rollschreibtischstuhl auf dem Parkettboden sei schließlich nicht vom Mietvertrag gedeckt gewesen. Der Mieter bemühte seine Haftpflichtversicherung, die den Schaden regulieren sollte. Die zierte sich zunächst, so dass die Sache vor Gericht landete (Az: 2 C 3188/90). Das Gericht sah die Versicherung in der Pflicht. Ein Versicherungsausschluss würde nur dann vorliegen, wenn es sich um einen Schaden handelt, der durch mietvertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist. Dies war aber gerade nicht der Fall, so AnwaltOnline, daher musste die Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen.

Quelle: AnwaltOnline GbR
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