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Paritätsdebatte: Wettbewerbsneutralität der Arbeitgeber sicherstellen

24.08.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: BKK Dachverband e.V..

Anlässlich der aktuellen Debatte um die Wiedereinführung des vollständig paritätisch finanzierten Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betont der BKK Dachverband, dass es nicht zu wahlpolitischen Schnellschüssen kommen darf.

„Sollte die paritätische Finanzierung auf der politischen Agenda stehen“, so Franz Knieps, „ist die hälftige Beteiligung der Arbeitgeber an den kassenindividuellen Zusatzbeitragssätzen der falsche Weg. Hier muss man die Konsequenzen weiter denken“. Denn mit dem Argument der Lohnnebenkosten könnte es dazu kommen, dass Arbeitgeber Druck auf die Kassenwahl des Arbeitnehmers ausüben könnten.

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Um solche Fehlanreize zu vermeiden und die Wettbewerbsneutralität der Arbeitgeber sicherzustellen, spricht sich der BKK Dachverband für folgende Alternative aus:

Es wird ein GKV Durchschnitts-Beitragssatz eingeführt, der jährlich von der Bundesregierung festgelegt wird. Dieser setzt auf den Prognosen des Schät-zerkreises auf. Für das Jahr 2016 betrüge dieser Durchschnittssatz demnach 15,7 Prozent (heutiger allgemeiner einkommensabhängiger Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent zuzüglich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes in Höhe von 1,1 Prozent).

Der Arbeitgeber trägt unabhängig davon, welche Krankenkasse vom Arbeitnehmer gewählt wird, 50 Prozent dieses neuen durchschnittlichen Beitragssatzes.

Die Krankenkassen erhalten die vollständige Beitragsautonomie zurück. Sie legen ihren kassenindividuellen Beitragssatz fest. Der individuelle Zusatzbeitrag entfällt. Der Arbeitnehmer zahlt 50 Prozent des kassenindividuellen Beitragssatzes.

Der BKK Dachverband ist die Interessenvertretung von 82 Betriebskrankenkassen und vier BKK Landesverbänden mit rund zehn Millionen Versicherten.


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