28.09.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Danach soll das Startchancen-Programm wie geplant zum Schuljahresbeginn 2024/2025 starten. So will der Bund den Ländern zehn Jahre lang jährlich zusätzlich eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Die Länder ergänzen die Bundesförderung mit Mitteln in gleichem Umfang. Rund zehn Prozent aller Schulen und Schülerinnen und Schüler sollen im Rahmen des Startchancen-Programms erhebliche Unterstützung erhalten. Die Förderung zielt auf eine bessere Ausstattung der Schulen, bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung und eine Stärkung multiprofessioneller Teams. Mit dem Programm begegnen Bund und Länder den sinkenden schulischen Leistungen vieler Schülerinnen und Schüler.
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger:
Wir haben uns geeinigt: die entscheidenden Eckpunkte für das Startchancen-Programm stehen. Zum Schuljahr 2024/25 wollen wir damit starten. Insgesamt sollen etwa 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler besonders gestärkt und so zu Startchancen-Schulen werden. Der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen hängt in Deutschland immer noch zu stark von der sozialen Herkunft ab. Das können wir nicht länger hinnehmen. Der Handlungsdruck ist groß, denn wir müssen dringend zu einer Trendwende in der Kompetenzentwicklung kommen. Mit unserer Einigung bei diesem zentralen Vorhaben im Bildungsbereich beweisen wir nun, dass Bund und Länder gemeinsam konkrete Lösungen finden können. Wir haben lange verhandelt und gemeinsam um die besten Lösungen für die Kinder in unserem Land gerungen. Es war nicht leicht, auch weil die Ausgangslagen in den Ländern sehr unterschiedlich sind. Aber ich bin überzeugt: Das Ergebnis kann sich sehen lassen. In diesem Programm liegt viel Potenzial.
Katharina Günther-Wünsch Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie:
Die Verhandlungsgruppe von Bund und Ländern ist bei der Ausgestaltung des Startchancen-Programms in den entscheidenden Punkten vorangekommen. Das ist erfreulich. Aus Sicht der Länder konnten wichtige Fragen geklärt werden, um sozial benachteiligte Kinder und Schulen in schwieriger Lage noch besser gezielt zu fördern. Bund und Länder sind sich einig, dass es nach der Pandemie und auch nach den jüngsten Lernstandserhebungen umso wichtiger ist, diese Gruppe von Schülerinnen und Schülern ganz besonders zu unterstützen. Wir haben mit dem Eckpunktepapier eine belastbare Grundlage für Bund und Länder, um gemeinsam die Verwaltungsvereinbarung zu entwickeln und dabei letzte Detailfragen zu klären. Mein herzlicher Dank geht an die Mitglieder der Verhandlungsgruppe für die in vielen Nachtsitzungen geleistete Arbeit. Gleichzeitig sind sich die Länder einig, dass wir auch beim Digitalpakt 2.0 endlich einen Durchbruch brauchen. Der Bund darf die Länder bei der zentralen Aufgabe der Digitalisierung der Schulen nicht allein lassen.
Hamburgs Schulsenator und Koordinator der SPD-geführten Kultusministerien Ties Rabe:
Ich freue mich über das Verhandlungsergebnis. Erstmals sollen im Rahmen eines Bund-Länder-Programms Kinder aus bildungsfernen Familien ganz gezielt gefördert werden. Das ist richtig und wichtig. Denn deren Zahl ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen, entsprechend niederschmetternd waren die Ergebnisse der letzten Lernstandserhebungen. Hier setzt das Programm gezielt an und ergänzt die großen Anstrengungen vieler Bundesländer. Das Startchancenprogramm ist ein wichtiger Schritt, weil es erstmals schulische Fördermaßnahmen auf sozial benachteiligte Kinder konzentriert. Das macht Mut für eine gelingende Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Es darf aber keinesfalls dazu führen, dass der Bund im Gegenzug andere Programme im Schulbereich wie zum Beispiel den Digitalpakt kürzt. Länder und Kommunen finanzieren mehr als 95 Prozent des Schulsystems, deshalb muss der Bund seine Zusagen für seinen ohnehin sehr kleinen Anteil einhalten.
Hessens Kultusminister und Koordinator der CDU-geführten Kultusministerien Prof. Alexander Lorz:
Wir sind in den Verhandlungen bei wichtigen Punkten substantiell vorangekommen. Das ist ein gutes Zeichen. Bis die Vereinbarung unterschriftsreif ist und wir uns endgültig auf der Zielgeraden befinden, muss noch an der konkreten Ausgestaltung gearbeitet werden. Erfreulich für die Länder ist, dass bestehende Förderprogramme beispielsweise für individuelle Förderung an Schulen in sozial schwieriger Lage, integriert und auf die Ko-Finanzierung angerechnet werden können. Zugleich können und werden wir den Bund nicht aus seiner Verantwortung für eine direkte Fortführung des bisher erfolgreich laufenden Digitalpaktes entlassen. Dieses Großprogramm ist für die Schulträger vor Ort und für die Digitalisierung unserer Schulen, die mit aller Kraft weiter vorangetrieben werden muss, von herausragender Bedeutung.
In den letzten Monaten hat eine Verhandlungsgruppe mit den Staatssekretärinnen und Staatssekretären der Bundesländer Hamburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in intensiven Verhandlungen die entscheidenden Eckpunkte für das Startchancen-Programm erarbeitet. In den nächsten Wochen sollen die letzten Details geklärt werden und dann im Rahmen einer Vereinbarung vom Bundesbildungsministerium sowie den 16 Bundesländern verabschiedet werden.
Das Programm startet zum 1. August 2024 und läuft über zehn Jahre. Die Höhe der Fördermittel, die ein Land vom Bund erhält, berücksichtigt die sozialen Rahmenbedingungen. Konkret wird hier der Anteil der Kinder und Jugendlichen aus armutsgefährdeten Familien und mit Migrationshintergrund angelegt. Darüber hinaus wird in geringerem Umfang das Brutto-Inlandsprodukt der Länder berücksichtigt. Zudem verteilen die Länder die Fördermittel innerhalb des jeweiligen Landes gezielt auf Schulen in sozial schwieriger Lage. Das sind etwa zehn Prozent der rund 40.000 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen bzw. zehn Prozent der rund elf Millionen Schülerinnen und Schüler.
40 Prozent der Fördermittel sollen für eine bessere und damit lernförderlichere Infrastruktur und Ausstattung der Schulen eingesetzt werden. 30 Prozent fließen in die Stärkung multiprofessioneller Teams. Damit ist es beispielsweise rechnerisch möglich, allein aus Bundesmitteln jeder Schule in sozial schwieriger Lage eine volle Stelle für schulische Sozialarbeit zuzuweisen. Weitere 30 Prozent der Mittel fließen als sogenanntes Chancenbudget in bedarfsgerechte Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung, beispielsweise zusätzliche, gezielte Lernförderung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik. Weil insbesondere in den ersten Schuljahren die entscheidenden Weichen für den Bildungserfolg gestellt werden, sollen 60 Prozent aller Mittel den Grundschulen und 40 Prozent den weiterführenden und beruflichen Schulen zur Verfügung gestellt werden.
Das Startchancen-Programm ist Teil des 2020 beschlossenen Koalitionsvertrages des Bundes. Es ergänzt die einzelnen Landesprogramme zur Unterstützung von Schulen in schwieriger Lage, die es bereits gibt. Das Startchancen-Programm soll dazu beitragen, die seit Jahren zurückgehenden schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler wieder zu verbessern und den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen. Zuletzt hatten Lernstandsuntersuchungen wie der nationale „IQB-Bildungstrend“ sowie die internationale „IGLU-Studie“ nachgewiesen, dass in Deutschland wie in den meisten anderen westeuropäischen Ländern die Leistungen der Grundschülerinnen und Grundschüler in den Basiskompetenzen wie zum Beispiel im Lesen deutlich zurückgehen.
Bild: Mary Taylor (Pexels, Pexels Lizenz)
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